Techem verlangt bei Eigentümerwechsel doppelte Dienstleistungsgebühr

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dagmar Hofmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Techem verlangt bei Eigentümerwechsel doppelte Dienstleistungsgebühr

Guten Morgen,

ich habe im Jahr 2015 mein Mietshaus verkauft. Der Eigentümerwechsel hat zum 01.08.2015 statt gefunden.
Die Nebekostenabrechnung habe ich immer von der Firma Techem anfertigen lassen. Wir haben der Techem den Eigentümerwechsel mit geteilt und eine Zwischenablesung zum 31.07.2015 durchführen lassen.
Bislang hat die Techem in den Vorjahren für ihre Dienstleistung der Nebenkostenabrechnungserstellung immer ca. 320 Euro verlangt.
Im März 2016 erhielt ich eine Rechnung der Techem für ihre Dienstleistung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2015 bis 31.07. 2015 über den Betrag von 282,03 Euro. Diesen habe ich auch beglichen. Der neue Eigentümer und ich haben im Juli 2016 (leider hat es durch den Eigentümerwechsel gedauert bis wir alle Abrechungen der Stadt für das Jahr 2015 erhalten haben) gemeinsam die Vordrucke der Techem ausgefüllt - und auch zeitgleich an die Techem zur Abrechnung übersandt.
Nachdem die Nebenkostenabrechnung für 2015 im August 2016 von der Techem erstellt worden war hatte die Techem eine Dienstleistungsgebühr von 406,80 Euro für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 errechnet. Soweit so gut. Klar, dass die höher war wegen der Zwischenablesung und Aufteilen auf 2 Eigentümer.
Ich hatte meine 282,03 Euro für den o.g. Zeitraum überwiesen und es waren also noch 124,77 Euro offen der dann für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2015 angefallen ist.
Die Techem hat dann im August 2016 vom neuen Eigentümer 406,80 Euro als Dienstleistungsgebühr für die Nebenkostenabrechnung 2015 abgebucht (der neue Eigentümer hat der Techem eine Abbuchungsermächtigung erteilt) - also den vollen Betrag.
Die Techem fordert auch nach wie vor von mir 124,77 Euro für die Dienstleistung der Abrechnung für das Jahr 2015.
Soll heißen sie verlangen 813,60 Euro gegenüber 320 Euro aus den Vorjahren mit der Begründung dass durch den Eigentümerwechsel sie berechtigt wären zweimal den vollen Betrag zu verlangen.

Verstehe ich richtig, dass es Recht und Gesetz ist, dass für eine Abrechnung für EIN Objekt für ein Nutzungsjahr die sich dann eben auf 2 Eigentümer verteilt, zweimal der VOLLE erhöhte Betrag verlangt werden kann? Wir reden fast von einem dreifachen Betrag den wir aufgrund eines simplen Eigentümerwechsels bezahlen sollen. Es wurde ja schon eine erhöhte Gebühr von ca. 80 Euro verlangt - aber jetzt auch doppelt?

Ich hatte ein sehr unerquickliches Gespräch mit einem 0800-Nummer Mitarbeiters der mir frech erklärte, dass die Techem das tun dürfe, dass sie zweimal voll abkassieren darf, denn sie hätten ja auch 2 Abrechnungen erstellt. Nun ja, im Grunde genommen ist es EINE Abrechnung auf EIN Objekt verteilt auf ZWEI Eigentümer.

Hätte mich die Techem nicht auch informieren müssen darüber, dass sie dann zweimal die volle Dienstleistungsgebühr abrechnen werden? Wieso erhalte ich eine Rechnung auf die Dienstleistung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 und bekomme hinterher gesagt ich müsse für den gesamten Zeitraum den Service zahlen und der neue Eigentümer ebenfalls? Das ist eine Preiserhöhung von 154%.

Für mich war die Gebühr von 406,80 Euro plausibel - erhöht wegen der Zwischenablesung und dem Aufwand dass die Abrechnung auf 2 Eigentümer verteilt wird. Also 282,03 Euro für mich und eben anteilsmäßig 124,77 Euro für den neuen Eigentümer. Nicht plausibel ist für mich diese horrende Summe die da verlangt wird indem man einfach doppelt abkassiert.
Es handelt sich ja eben nur um EIN Objekt das abgerechnet wird....

Gibt es da Rat? ganz ehrlich - natürlich könnte ich die 124,77 Euro zahlen und Ruhe ist - aber ehrlich gesagt waren die Mitarbeiter bislang so frech und unverschämt dass es mir jetzt rein ums Prinzip geht. Vor allem: so ein Eigentümerwechsel unter dem Jahr ist ja nicht unnormal. Wird da nicht dann in ganz großem Stil Abzocke betrieben?
Wie rechtfertigt sich eine doppelte volle erhöhte Dienstleistungsgebühr???

Vielen Dank für die Antworten.......

-- Editier von Dagmar Hofmann am 21.03.2017 10:15

-- Editier von Dagmar Hofmann am 21.03.2017 10:26

-- Editier von Dagmar Hofmann am 21.03.2017 10:28

-- Editier von Dagmar Hofmann am 21.03.2017 10:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dagmar Hofmann):
Verstehe ich richtig, dass es Recht und Gesetz ist, dass für eine Abrechnung für EIN Objekt für ein Nutzungsjahr die sich dann eben auf 2 Eigentümer verteilt, zweimal der VOLLE erhöhte Betrag verlangt werden kann?

Zunindest ist es nicht prinzipiell ausgeschlossen.



Zitat (von Dagmar Hofmann):
Gibt es da Rat?

Ja.

Einfach mal lesen was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.


Und wenn man dann den Wortlaut hier postet, können wir auch mal darüber diskutieren, ob die Klauseln korrekt wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Welchen Sinn hatte die Zwischenablesung eigentlich ?
Für die Nebenkostenabrechnung mit den Mietern ist nur derjenige zuständig, der am 31.12. im Grundbuch steht.
Es gibt doch keine zwei halben NK-Abrechnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dagmar Hofmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu der Zwischenablesung wurde uns sowohl vom Makler als auch vom Notar geraten. Da der Eigentümerübergang (und damit auch der wirtschaftliche Übergang) ja zum 01.08.2015 statt gefunden hat war ich für die ersten 7 Monate verantwortlich für die Nebenkostenabrechnung und der neue Eigentümer für die restlichen 5 Monate.
Hintergrund dabei ist wohl die saubere Trennung der Kosten - speziell wurde da auf die Zählerstände bei Wasserverbrauch und und und verwiesen. Hätte ja sein können dass sich Hausverkäufer und Hauskäufer nicht ganz grün sind und es hinterher dann zu Streitigkeiten kommt, ob da wirklich sauber alles verrechnet wurde und sich der neuer Eigentümer bspw. nicht über den Tisch gezogen fühlt weil in den Wintermonaten der Verbrauch an Warmwasser vielleicht höher ist......
Dass die neuen Eigentümer und ich uns gut verstehen und da so gar keine Probleme sehen konnte man im Vorfeld ja nicht wissen. Und so oft verkaufe ich kein Haus, um da erfahren genug zu sein, dass man das auch untereinander geregelt bekommt.

Im Grunde genommen hätte man auch erst zum 01.01.2016 bei der Techem angeben können, dass es einen neuen Eigentümer gibt und hätte die Nebenkostenabrechnung 2015 normal abrechnen lassen können. Danach hätten der neue Eigentümer und ich die NK-Abrechnung durch 12 Monate teilen und dann entsprechend mal 7 bzw. mal 5 nehmen können. Dann hätten wir es untereinander geregelt ob ich noch etwas zugute habe vom neuen Eigentümer oder er von mir.
Genau so hätten wir es auch mit der Dienstleistungsrechnung von der Techem machen können.

Aber wie gesagt uns wurde angeraten es sauber zu trennen, damit da keine späteren Unstimmigkeiten wegen ein paar Euro auftreten. Dass beide Parteien nicht so gestrickt sind konnte ja keiner wissen.

Ich habe damals die Techem lediglich informiert, dass ich eine Zwischenablesung benötige weil zum 01.08. ein neuer Eigentümer das Haus übernehmen wird. Damals wurde mir schon gesagt, dass die Zwischenablesung kostenpflichtig ist - war ja dann auch ein ca. 80 Euro höherer Gesamtbetrag mit 406,80 Euro (in den Vorjahren kostete die Abrechnung immer ca. 320 Euro).
Man hat mich auch nach dem Namen des neuen Eigentümers gefragt.

Ich habe dann auch eine Rechnung von der Techem erhalten für die Abrechnung für EINE Liegenschaft (Haus) für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.07.2015 in Höhe von 282,03 Euro.
Später wurde mir mit geteilt dass der Rechungsbetrag für das gesamte Jahr 01.01. - 31.12.2015 = 406,80 Euro sind.

Also sprich für die aufgesplittete Abrechnung für die EINE Liegenschaft für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2015 fallen 124,77 Euro an.

Jetzt kassiert die Techem von beiden Seiten den vollen Betrag für die Abrechnung für EINE Liegenschaft - der Mehraufwand den sie durch die Aufteilung hatten und die Zwischenablesung war ja schon in einem insgesamt höheren Dienstleistungsbetrag von 406,80 Euro enthalten. Ein Abkassieren von 813,60 Euro für die Abrechnung einer Liegenschaft die man zuvor immer mit 320 Euro abgerechnet hatte ist sehr satt.

Am Telefon wurde mir gesagt, dass sich die Techem das Recht raus nähme immer für das volle Jahr zu kassieren von jeder Seite. Da frage ich mich warum ich zuerst eine Rechnung erhalten habe für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2015?
Und mein Einwand dass das so nicht kommuniziert wurde auch mit den doppelt anfallenden Kosten war sehr überheblich kommentiert worden mit den Worten: "Wir haben ein ganzes Heer von Anwälten - Sie können ja mal versuchen ob SIE dagegen ankommen."

Ich habe die AGB durchforstet - da ist nichts erwähnt von einem Eigentümerwechsel. Auch die Preislisten geben da nichts her. Es wurde nicht erwähnt dass man formal jetzt zwei Auftraggeber für EINE Liegenschaft hat bzw. dass der Eigentümerwechsel bedeutet dass zweimal der volle Abrechnungsbetrag für ein komplettes Jahr berechnet wird. Das müsste meines Erachtens irgendwo stehen in den AGB oder Preislisten. Steht es aber nicht. Es wurde mit keiner Silbe kommuniziert.

Ich glaube dass das eine ganz ganz große Grauzone ist und dass die Techem sich hier fein bedient. Es ist doch mit Sicherheit nichts ungewöhnliches dass ein Eigentümerwechsel unter dem Jahr statt findet. Und wenn man bedenkt, dass die dann jedes Mal zweimal voll abkasssieren für einen Aufwand der mit Sicherheit nicht zweimal anfällt in dem Umfang.

Das weiß die Techem auch - das hat mir der spöttische Einwand ich könne ja mal versuchen gegen das Heer von Anwälten zu kämpfen zu 100% bestätigt.

Und genau das ist die Crux. Ich bin auch an dem Punkt wo ich mich frage ob es das alles wert ist? Ob ich nicht die noch ausstehenden 124,77 Euro zahlen soll und hab dann meine Ruhe. Ich habe mehrfach gegen die Rechnung widersprochen - auf allen Kommunikationswegen und per Einschreiben. Darauf habe ich nie Antwort erhalten - sondern immer stoisch die nächste Mahnung - mittlerweile droht die Übergabe an die Inkasso. Also werde ich zahlen, denn ich habe keine Lust Negativeinträge zu bekommen wegn der 124,77 Euro.

Aber genau damit rechnen solche Unternehmen doch - in Summe ist es für den Einzelnen ein Betrag der nicht lohnt einen lange andauernden Rechtsstreit zu führen - ganz abgesehen von der nervlichen Belastung. Also klagt keiner dagegen.
Und mit Sicherheit schlägt sich kein Anwalt darum, einen solchen Fall aus zu fechten.
Also wird fein weiter fett abkassiert weil es eine Grauzone ist. Ich hab keinen einzigen Präzedenzfall dazu gefunden - und ich forsche seit Tagen.....

Das ist wie mit den Kreditbearbeitungsgebühren bei den Banken - jahrelang wurde abgezockt bis sich jemand entschlossen hat dem einen Riegel vor zu schieben und jahrelang geklagt hat. Mit Erfolg.

Aber wie gesagt - ich bin selbst am Überlegen ob ich mir das antun sollte.......ich bin ein sehr friedliebender und harmonischer Mensch den Ungerechtigkeiten auf die Palme treiben - und die im vorliegenden Falle schon dreimal.....doch was nützt es zu streiten wenn ich dabei kaputt gehe?

Insofern werde ich zahlen und wohl aufgeben......


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