Taxifahrt mit Anzeige

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz474811-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Taxifahrt mit Anzeige

Hallo zusammen, am Wochenende war ich in der Disco, dementsprechend auch angetrunken. Als ich nachhhause wollte bin ich ins Taxi gestiegen und habe in Taxi selber mein Portmonee verloren, kommte somit nicht meine Taxifahrt nicht bezahlen. Die Taxifahrerin rief die Polizei und machte eine Anzeige.

Am nächsten Tag schrieb mich eine Mitarbeiterin des Unternehmens an und sagt das mein Portmonee gefunden worden ist und ich es abholen kann.

Meine Frage: hab ich durch die Umstände eine Chance darauf, das die Anzeige gegen mich fallen gelassen wird ?

Vielen Dank.

Noah Pieper

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Je nachdem was Sie der Polizei gegenüber gesagt haben, ja.

Sie sollten auf jeden Fall
a) die Fahrt sofort bezahlen
b) das Taxiunternehmen bitten, der Polizei vom Fund zu erzählen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17014 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von amz474811-29):
Die Taxifahrerin rief die Polizei und machte eine Anzeige.
Weswegen?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz474811-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von amz474811-29):
Die Taxifahrerin rief die Polizei und machte eine Anzeige.
Weswegen?


Da ich die Kosten für die Taxifahrt nicht zahlen konnte. Anzeige wegen Betrug, so wie es die Polizei sagte

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Weswegen?

Wegen "kein Geld dabei" und dem Verdacht auf Betrug.
Ist Standard bei so was.



Zitat (von amz474811-29):
hab ich durch die Umstände eine Chance darauf, das die Anzeige gegen mich fallen gelassen wird ?

Eventuell ja.
Zum einen abhängig davon was man aussagte und ob überhaupt Zahlungsmitttel im Geldbeutel waren.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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