Taxifahrer droht Haftstrafe für Fahrgast-Entführung
AFP VOM 1.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 488 Aufrufe Mehr zum Thema:Beleidigung, Taxifahrer, Entführung
Frau in Hamburg wurde in Kofferraum gesperrt
Wegen der Entführung und Misshandlung eines weiblichen Fahrgasts in Hamburg soll ein Taxifahrer nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. In ihrem Plädoyer verwies die Anklage vor dem Hamburger Landgericht auf die "stundenlange Todesangst", die die in den Kofferraum gesperrte Frau erdulden musste, wie ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung sagte. Sie sah den Vorwurf der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Beleidigung als erfüllt an.
Der 57-Jährige hatte gestanden, die Frau im September nachts während einer Kundenfahrt von der Vergnügungsmeile Reeperbahn durch Hamburg entführt und sechs Stunden gefangen gehalten zu haben. Er hatte sie laut Anklage plötzlich beschimpft, aus dem Taxi gezerrt, geschlagen und in den Kofferraum gesperrt. Danach sei er mit ihr zu seinem Wohnort nahe der Hansestadt fahren. Unterwegs soll er die 32-Jährige mit dem Tod bedroht und ihr vorgespielt haben, er werde sie mit dem Auto in einem See versenken. Tatsächlich stellte er das Taxi vor seinem Wohnhaus ab. Erst am Mittag wurde die Frau dort befreit.
Eine Erklärung für sein Verhalten hatte der Angeklagte während des Prozesses nicht geben können. In seinem Schlusswort betonte er nach Angaben des Gerichtssprechers erneut, dass er seine Tat bereue. Er könne sich nicht erklären, warum er so "verrückt" gewesen sei.
Die Verteidigung plädierte den Angaben zufolge für eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren. Die Vertreter des als Nebenklägerin auftretenden Opfers forderten mindestens vier Jahre Haft. Das Urteil will das Gericht am Freitag verkünden.
Der Angeklagte ist alkoholsüchtig und war auch in der Tatnacht betrunken. Dem Ergebnis der Beweisaufnahme zufolge habe er etwa zwei Promille Alkohol im Blut gehabt, sagte der Gerichtssprecher. Staatsanwaltschaft und Nebenklage zufolge sei dies aber nicht als strafmildernd zu werten, da der Mann aufgrund seiner Alkoholgewöhnung trotzdem als steuerungs- und schuldfähig anzusehen sei.
01.02.2012 - 14:00 Uhr
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