Taxierung Immobilie: für gemeinschaftliche Erbscheingebühr und Erbschafsststeuer ?

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)
Taxierung Immobilie: für gemeinschaftliche Erbscheingebühr und Erbschafsststeuer ?

Ehepaar mit 2 ehelichen Kindern. Eheleute je zu 50% Eigentümer an 1 selbstgenutzten Immobilie.. Ein Ehepartner verstorben. Gesetzliche Erbfolge (kein Testament, kein Erbvertrag).

aktueller Verkehrswert Immo.: 200 Tsd €
FRAGE: (anteiliger) Nachlasswert (GNotKG) ?

Wird für den Ehe-Hinterbliebenen bei der Erbschaftssteuer-Kalkulation auch 200 Tsd € zugrunde gelegt oder
nur sein (neuer) Anteil von 75% (150 Tsd €] ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8021 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
aktueller Verkehrswert Immo.: 200 Tsd €
FRAGE: (anteiliger) Nachlasswert (GNotKG) ?

EUR 200.000 : 2 = EUR 100.000
Zitat:
Wird für den Ehe-Hinterbliebenen bei der Erbschaftssteuer-Kalkulation auch 200 Tsd € zugrunde gelegt oder
nur sein (neuer) Anteil von 75% (150 Tsd €] ?

Welche Erbschaftsteuer-Kalkulation? Der Überlebende hat einen Freibetrag von EUR 500.000.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
aktueller Verkehrswert Immo.: 200 Tsd €
FRAGE: (anteiliger) Nachlasswert (GNotKG) ?


100Tsd €

Zitat:
Wird für den Ehe-Hinterbliebenen bei der Erbschaftssteuer-Kalkulation auch 200 Tsd € zugrunde gelegt oder
nur sein (neuer) Anteil von 75% (150 Tsd €] ?


Für den Ehegatten wird nur das angerechnet, was er geerbt hat, das sind 50Tsd €, da die anderen 50Tsd € an die Kinder gehen. Die 100Tsd € für dien schon in seinem Eigentum befindlichen Hausanteil unterliegen nicht der Erbschaftsteuer.

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