Ehepaar mit 2 ehelichen Kindern. Eheleute je zu 50% Eigentümer an 1 selbstgenutzten Immobilie.. Ein Ehepartner verstorben. Gesetzliche Erbfolge (kein Testament, kein Erbvertrag).
aktueller Verkehrswert Immo.: 200 Tsd €
FRAGE: (anteiliger) Nachlasswert (GNotKG) ?
Wird für den Ehe-Hinterbliebenen bei der Erbschaftssteuer-Kalkulation auch 200 Tsd € zugrunde gelegt oder
nur sein (neuer) Anteil von 75% (150 Tsd €] ?
Taxierung Immobilie: für gemeinschaftliche Erbscheingebühr und Erbschafsststeuer ?
27. Juli 2017
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Frage vom 27. Juli 2017 | 20:13
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 10x hilfreich)
Taxierung Immobilie: für gemeinschaftliche Erbscheingebühr und Erbschafsststeuer ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2017 | 20:31
Von
Status: Richter (8021 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:aktueller Verkehrswert Immo.: 200 Tsd €
FRAGE: (anteiliger) Nachlasswert (GNotKG) ?
EUR 200.000 : 2 = EUR 100.000
Zitat:Wird für den Ehe-Hinterbliebenen bei der Erbschaftssteuer-Kalkulation auch 200 Tsd € zugrunde gelegt oder
nur sein (neuer) Anteil von 75% (150 Tsd €] ?
Welche Erbschaftsteuer-Kalkulation? Der Überlebende hat einen Freibetrag von EUR 500.000.
#2
Antwort vom 27. Juli 2017 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:aktueller Verkehrswert Immo.: 200 Tsd €
FRAGE: (anteiliger) Nachlasswert (GNotKG) ?
100Tsd €
Zitat:Wird für den Ehe-Hinterbliebenen bei der Erbschaftssteuer-Kalkulation auch 200 Tsd € zugrunde gelegt oder
nur sein (neuer) Anteil von 75% (150 Tsd €] ?
Für den Ehegatten wird nur das angerechnet, was er geerbt hat, das sind 50Tsd €, da die anderen 50Tsd € an die Kinder gehen. Die 100Tsd € für dien schon in seinem Eigentum befindlichen Hausanteil unterliegen nicht der Erbschaftsteuer.
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