Der aus der SPD ausgetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss will wegen des Gesetzes zur Sperrung von Websites mit Kinderpornos vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, erklärte Tauss. Er verwies vor allem darauf, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ohne neue erste Lesung insgesamt "substanziell" verändert worden sei. Er wolle das Zustandekommen des Gesetzes daher durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.
Der nun die Piratenpartei unterstützende Tauss hatte das Gesetz zuvor bereits abgelehnt, weil er darin ebenso wie andere Kritiker ein Einfallstor für Internetzensur sieht. Auch FDP, Grüne und Linke hatten gegen die Neuregelung gestimmt, da sie ihrer Meinung nach zu viele Mängel enthält und unwirksam im Kampf gegen Kinderpornografie sei. Das im Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Websites mit Kinderpornos über die großen Internetanbieter in Deutschland künftig nicht mehr aufgerufen werden können. Wer trotz des erscheinenden Stoppschilds wiederholt versucht, die entsprechenden Seiten aufzurufen, soll dafür belangt werden können.
Gegen Tauss hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen aufgenommen. Der frühere Bildungsexperte der SPD im Bundestag hat den Verdacht des Kontakts zu Anbietern von Kinderpornografie stets zurückgewiesen. Fehler gab Tauss nur insofern zu, als er auf eigene Faust in der Kinderporno-Szene recherchiert habe. Dies habe er nur für seine politische Arbeit getan.
1. Juli 2009 - 20.34 Uhr
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