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Tauss wirft Oberstaatsanwalt "miserablen Stil" vor

AFP VOM 21.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1316 Aufrufe
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Tauss, Kinderpornografie

Bundestagsabgeordneter offenbar kurz vor Anklage

Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat die öffentlichen Aussagen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu seinem Fall scharf kritisiert. "Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", sagte er "Bild.de". Er habe noch keine Möglichkeit gehabt, auf den Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zu reagieren und "dennoch spricht die Staatsanwaltschaft schon öffentlich von einer Anklage". Der Bundestag könnte noch im Sommer über die Zulässigkeit der Anklageerhebung gegen Tauss entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen Tauss wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischem Material, das außerhalb seines PC gefunden worden sei, ermittelt. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte, die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe wolle Anklage gegen Tauss erheben. Ihre Ermittlungen seien abgeschlossen, die Akten lägen nun bei der Verteidigung. Allerdings könne die Verteidigung noch die Klärung weiterer Punkte fordern, sagte Rehring der Nachrichtenagentur AFP.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung heißt es in dem Bericht der Staatsanwaltschaft, Tauss habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne daher den Besitz von kinderpornografischem Material nicht damit begründen. Tauss wies dies wie zuvor schon sein Anwalt zurück. "Ich bin ja kein Beamter, sondern frei in meiner Arbeit", sagte Tauss "Bild.de".

Dass der Bundestag noch im Sommer über eine Anklage gegen Tauss entscheidet, ist möglich. Es sei denkbar, dass der Immunitätsausschuss an den Tagen der geplanten Bundestagssondersitzungen zusammenkommt, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Thomas Strobl (CDU). Anschließend könne dann das Plenum entscheiden, ob gegen Tauss Anklage erhoben werden dürfe. Die Sondersitzungen des Bundestages finden am 26. August und am 8. September statt.

Voraussetzung für eine Befassung des Immunitätsausschusses mit dem Fall Tauss wäre, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem Bundestag eine Anklageschrift übermittelt, was bislang noch nicht geschehen ist. "Bisher liegt bei uns noch nichts vor", sagte Strobl. Stattdessen hat zunächst die Verteidigung des aus der SPD ausgetretenen Abgeordneten die Möglichkeit, die Akten zu den abgeschlossenen Ermittlungen einzusehen. Danach können sie dem Bundestag übermittelt werden. Der Immunitätsausschuss überprüft dann die Plausibilät der Anklage und gibt eine Empfehlung dazu ab, über die schließlich das Plenum entscheidet.

21. Juli 2009 - 14.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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