Tausendfache Eigenwerbung per PN innerhalb einer Schnäppchen-Community, wie vorgehen?

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gudruhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tausendfache Eigenwerbung per PN innerhalb einer Schnäppchen-Community, wie vorgehen?

Hallo ihr Lieben,
ich betreibe eine Schnäppchen-Community, so ähnlich wie mydealz.de. Nun habe wir mit unserer IT Abteilung entdeckt, dass an unsere registrierte User PN (Nachrichten) mit Eigenwerbung verschickt werden. Dies ist bei uns auf der Plattform verboten. Die User haben wir natürlich gesperrt, aber sie versuchen es immer wieder mit neuen Accounts. Wie kann ich rechtlich gegen solche Spammer vorgehen bzw. weiß jemand wie das mydealz oder ähnliche Communitys machen? Habe ich Aussichten auf Erfolg?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Gudruhn

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Hier ist es z.B. so, das ein Nutzer nur eine PN an einen anderen Nutzer senden kann.
Wie ist das bei euch geregelt?
Oder nutzen die eine Lücke in der Programierung?



Zitat (von Gudruhn):
Wie kann ich rechtlich gegen solche Spammer vorgehen

Abmahnen / auf Unterlassung verklagen



Zitat (von Gudruhn):
Habe ich Aussichten auf Erfolg?

Wenn die in Deutschland sitzen - durchaus.
Ansonsten kommt es darauf an, wie viel Geld man investieren will.



Zitat (von Gudruhn):
weiß jemand wie das mydealz oder ähnliche Communitys machen?

Technische Abwehr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gudruhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, nein man kann bei uns an alle PN schicken. Die Firma/Webseite, die für sich Eigenwerbung betreibt sitzt in Deutschland. Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
Erstmal musst du beweisen, dass es wirklich die Firma ist und nicht irgendjemand Drittes (warum auch immer, Gründe gibt es einige). Kannst du das?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gudruhn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
Erstmal musst du beweisen, dass es wirklich die Firma ist und nicht irgendjemand Drittes (warum auch immer, Gründe gibt es einige). Kannst du das?

Stefan


Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
Erstmal musst du beweisen, dass es wirklich die Firma ist und nicht irgendjemand Drittes (warum auch immer, Gründe gibt es einige). Kannst du das?

Stefan


Das ist unmöglich!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Gudruhn):
Das ist unmöglich!

Nö, ist es nicht.



Im übrigen kann es durchaus sein, das sich hier die Beweislast umkehrt.
Denn es ist lebensfern, anzunehmen, das irgendwelche Dritten ohne Auftrag aus Langeweile Werbung für ein Unternehmen oder deren Produkte machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Denn es ist lebensfern, anzunehmen, das irgendwelche Dritten ohne Auftrag aus Langeweile Werbung für ein Unternehmen oder deren Produkte machen.
Was meinst du denn wo die ganzen Spam-Mails herkommen die man täglich bekommt? Zumindest nicht unbedingt von den Unternehmen die dort angesprochen werden.

Wie ich schon sagte gibt es da durchaus auch für Dritte ein paar Gründe solche Werbung zu verschicken.

Beispiele (X=das beworbene Produkt/die beworbene Firma):
Ein Fan von X meint etwas Gutes zu tun.
Ein Konkurrent von X möchte Schaden anrichten (im besten Fall muss sich X dann mit Abmahnungen herumschlagen).
Ein Konkurrent von Gudruhn's Seite möchte dort Schaden anrichten.
Ein - ehemaliges - Mitglied der Community will sich rächen.
Ein Hacker macht das aus Spaß, oder um sein Script einmal auszuprobieren.

Beweislastumkehr dürfte in solchen Fällen fast ausgeschlossen sein, insbesondere weil man "keine Tat" absolut nicht beweisen kann.
Erst wenn man beispielsweise eine IP nachweist welche X zugerechnet werden kann sieht es imho anders aus, aber selbst das ist kein Selbstläufer.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Egal von wem der Kram kommt, es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Ausführenden und seine eventuellen Auftraggeber. Sollte es sich um einen Dritten handeln, bekommt der eben dann von zwei Firmen Ärger.

Stellt zuerst mal fest, von wo die Einträge kommen. Mit Diensten wie utrace.de lässt sich relativ genau bestimmen ob die IP-Nr zu deutschen Anschlüssen angehören oder jemand was verschleiert.

Mit §13/13a des Unterlassungsklagegesetzes müsste es möglich sein, den zuständigen Internet-Serviceproviders zur Herausgabe der Anschrift seines Kunden zu zwingen.

Bei ausländischen IP-Adressen, insb. außerhalb des EU-Gebiets dürften technische Abwehrmaßnahmen besser sein.

Schaut mal in Euren Logs nach. Bei klassischem deutschen Anschluss macht Euer (Fach)Anwalt den Rest und präsentiert dem Täter eine saftige strafbewehrte Unterlassungserklärung (Abmahnung) mit Kostennote.

Bei "schwer ladungsfähigen" IP-Adressen eben technische Maßnahmen einleiten und nochmal melden. Habe da ein paar z.T. teufliche Ideen ^^

0x Hilfreiche Antwort

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