Hallo ihr Lieben,
ich betreibe eine Schnäppchen-Community, so ähnlich wie mydealz.de. Nun habe wir mit unserer IT Abteilung entdeckt, dass an unsere registrierte User PN (Nachrichten) mit Eigenwerbung verschickt werden. Dies ist bei uns auf der Plattform verboten. Die User haben wir natürlich gesperrt, aber sie versuchen es immer wieder mit neuen Accounts. Wie kann ich rechtlich gegen solche Spammer vorgehen bzw. weiß jemand wie das mydealz oder ähnliche Communitys machen? Habe ich Aussichten auf Erfolg?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Gudruhn
Tausendfache Eigenwerbung per PN innerhalb einer Schnäppchen-Community, wie vorgehen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hier ist es z.B. so, das ein Nutzer nur eine PN an einen anderen Nutzer senden kann.
Wie ist das bei euch geregelt?
Oder nutzen die eine Lücke in der Programierung?
ZitatWie kann ich rechtlich gegen solche Spammer vorgehen :
Abmahnen / auf Unterlassung verklagen
ZitatHabe ich Aussichten auf Erfolg? :
Wenn die in Deutschland sitzen - durchaus.
Ansonsten kommt es darauf an, wie viel Geld man investieren will.
Zitatweiß jemand wie das mydealz oder ähnliche Communitys machen? :
Technische Abwehr.
Danke, nein man kann bei uns an alle PN schicken. Die Firma/Webseite, die für sich Eigenwerbung betreibt sitzt in Deutschland. Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
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Hallo,
Erstmal musst du beweisen, dass es wirklich die Firma ist und nicht irgendjemand Drittes (warum auch immer, Gründe gibt es einige). Kannst du das?Zitat:Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
Stefan
ZitatHallo, :
Erstmal musst du beweisen, dass es wirklich die Firma ist und nicht irgendjemand Drittes (warum auch immer, Gründe gibt es einige). Kannst du das?Zitat:Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
Stefan
ZitatHallo, :
Erstmal musst du beweisen, dass es wirklich die Firma ist und nicht irgendjemand Drittes (warum auch immer, Gründe gibt es einige). Kannst du das?Zitat:Was muss ich an Beweisen für die Unterlassung aufbringen?
Stefan
Das ist unmöglich!
ZitatDas ist unmöglich! :
Nö, ist es nicht.
Im übrigen kann es durchaus sein, das sich hier die Beweislast umkehrt.
Denn es ist lebensfern, anzunehmen, das irgendwelche Dritten ohne Auftrag aus Langeweile Werbung für ein Unternehmen oder deren Produkte machen.
Hallo,
Was meinst du denn wo die ganzen Spam-Mails herkommen die man täglich bekommt? Zumindest nicht unbedingt von den Unternehmen die dort angesprochen werden.Zitat:Denn es ist lebensfern, anzunehmen, das irgendwelche Dritten ohne Auftrag aus Langeweile Werbung für ein Unternehmen oder deren Produkte machen.
Wie ich schon sagte gibt es da durchaus auch für Dritte ein paar Gründe solche Werbung zu verschicken.
Beispiele (X=das beworbene Produkt/die beworbene Firma):
Ein Fan von X meint etwas Gutes zu tun.
Ein Konkurrent von X möchte Schaden anrichten (im besten Fall muss sich X dann mit Abmahnungen herumschlagen).
Ein Konkurrent von Gudruhn's Seite möchte dort Schaden anrichten.
Ein - ehemaliges - Mitglied der Community will sich rächen.
Ein Hacker macht das aus Spaß, oder um sein Script einmal auszuprobieren.
Beweislastumkehr dürfte in solchen Fällen fast ausgeschlossen sein, insbesondere weil man "keine Tat" absolut nicht beweisen kann.
Erst wenn man beispielsweise eine IP nachweist welche X zugerechnet werden kann sieht es imho anders aus, aber selbst das ist kein Selbstläufer.
Stefan
Egal von wem der Kram kommt, es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Ausführenden und seine eventuellen Auftraggeber. Sollte es sich um einen Dritten handeln, bekommt der eben dann von zwei Firmen Ärger.
Stellt zuerst mal fest, von wo die Einträge kommen. Mit Diensten wie utrace.de lässt sich relativ genau bestimmen ob die IP-Nr zu deutschen Anschlüssen angehören oder jemand was verschleiert.
Mit §13/13a des Unterlassungsklagegesetzes müsste es möglich sein, den zuständigen Internet-Serviceproviders zur Herausgabe der Anschrift seines Kunden zu zwingen.
Bei ausländischen IP-Adressen, insb. außerhalb des EU-Gebiets dürften technische Abwehrmaßnahmen besser sein.
Schaut mal in Euren Logs nach. Bei klassischem deutschen Anschluss macht Euer (Fach)Anwalt den Rest und präsentiert dem Täter eine saftige strafbewehrte Unterlassungserklärung (Abmahnung) mit Kostennote.
Bei "schwer ladungsfähigen" IP-Adressen eben technische Maßnahmen einleiten und nochmal melden. Habe da ein paar z.T. teufliche Ideen ^^
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