Tauschgeschäft über Internet gültig?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431817-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tauschgeschäft über Internet gültig?

Hallo,
ich betreibe eine Internetseite und bekam ein angebot, einer instagram Seite 10.000 follower zu verschaffen im Gegenzug bekomme ich ein teures paar Schuhe. Ich verschaffte dieser Seite die follower indem ich sie kaufte. Nun beschwert sich die Seite das die follower nicht "echt" seien und verlangt die Sendung der Schuhe nach Belgien (kostenpflichtig natürlich) und verweigert die mir nach europäischem recht zustehende Rücksendung und Erstattung des Preises an ihn. Nun Frage ich mich 1. ob das Rechtsgeschäft Gültigkeit hat (es kam nur zur Übereinstimmung über whatsapp Kein) Vertrag und 2. ob ich seine Drohungen mit einem Anwalt ernst nehmen muss. Danke für ihre Hilfe..

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Nun Frage ich mich 1. ob das Rechtsgeschäft Gültigkeit hat (es kam nur zur Übereinstimmung über whatsapp Kein) Vertrag

Warum in aller Welt sollte das kein Vertrag sein? Nur die wenigsten Vertragsarten erfordern die Schriftform.

Zitat:
2. ob ich seine Drohungen mit einem Anwalt ernst nehmen muss.

Kommt drauf an was genau vereinbart wurde. Und auch ob die verschafften Follower nun reine Fake-Accounts oder echt Menschen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb431817-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Zitat:Nun Frage ich mich 1. ob das Rechtsgeschäft Gültigkeit hat (es kam nur zur Übereinstimmung über whatsapp Kein) Vertrag
Warum in aller Welt sollte das kein Vertrag sein? Nur die wenigsten Vertragsarten erfordern die Schriftform.
Zitat:2. ob ich seine Drohungen mit einem Anwalt ernst nehmen muss.
Kommt drauf an was genau vereinbart wurde. Und auch ob die verschafften Follower nun reine Fake-Accounts oder echt Menschen sind.

Es sind auch echte

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von fb431817-72):
Es sind auch echte

"auch" oder "ausschließlich"?

Im Zweifelsfall ist die Vereinbarung nach §133 BGB auszulegen und dabei dürfte wohl herauskommen, dass "echte Menschen" als Follower gemeint waren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

So würde ich das auch sehen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.