Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364768
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Urheberrecht » Tauschbörsen

Tauschbörsen

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

773 Aufrufe

Tauschbörsen

Hallo,

ich habe eine Frage, besteht die Möglichkeit einen Tauschbörse Mitglied anzuzeigen, der Unrechts Lieder und Filme Download und oder Uplodet. Oder muss der Eigentümer der Werke anzeige erstatten? An wenn wendet sich eine privat Person? Ich habe von so einem Fall gehört und würde gern mehr darüber erfahren.


-----------------
" "


von xChristianx am 18.04.2010 19:32
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Tauschbörsen
quote:
Unrechts Lieder und Filme

Wie meinen?

quote:
Oder muss der Eigentümer der Werke anzeige erstatten?

Eine Straftat kann jeder anzeigen. Ob die Urheberrechtsverletzung im Einzelfall wirklich strafbar ist, kann so nicht pauschal gesagt werden.

Anzeigen kannst du doch vermutlich nur gegen Unbekannt, oder weißt du, wer hinter der IP 123.45.67.89 steckt? Oder geht es um Hörensagen "mein Kollege sagt, sein Bruder lädt immer ganz viel in Tauschbörsen"?

-----------------
""


von TimeTrial am 18.04.2010 21:10
Status: Unsterblich (988 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 65 User(n) bewertet)

>Tauschbörsen
Guten Abend,

quote:
ich habe eine Frage, besteht die Möglichkeit einen Tauschbörse Mitglied anzuzeigen, der Unrechts Lieder und Filme Download und oder Uplodet.


Für den Rechteinhaber
besteht diese Möglichkeit.
Allerdings werden in solchen Fällen gewöhnlich mögliche Strafverfahren wegen Geringfügigkeit umgehend eingestellt und Rest zivilrechtlich (meistens aussergerichtlich; Abmahnung/Unterlassungsverpflichtunserklärung ) geregelt.

Eine Strafanzeige zur Abfrage der IP bei Ermittlungen bzgl. UrhG-Verstößen über z.B. sog Tauschbörsen, ist nach der letzten Novellierung des UrhG (Korb 2) übrigens nicht mehr nötig, da die Abfrage beim Provider nun auch rein zivilrechtlich (§ 101 UrhG) abgewickelt werden kann.


quote:
Oder muss der Eigentümer der Werke anzeige erstatten?


Ja, denn (nichtgewerbliche) UrhG-Verletzungen sind ein sog. Antragsdelikt, bei welchem die in ihren Rechten verletzte Person den Strafantrag stellen müsste.

quote:
An wenn wendet sich eine privat Person?


Welchen Status hat diese Privatperson?
Auch Privatperson sind Rechteinhaber, sofern sie Werke mit ausreichender Schöpfungshöhe schufen, die somit urherrechtlichen Schutz genießen.
Bei Verstößen gegen diese Rechte, kann auch eine Privatperson Strafanzeige erstatten, resp. und/oder zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Sollte die Privatperson keinerlei Rechte an den Werken haben, aber sachdienliche Hinweise zu Rechteverletzungen an Werken Dritter geben können, könnte diese dieses dem jeweiligen Rechteinhaber melden.
In wie weit es dem Rechteinhaber interessiert, daß Person X unautorisiert Werke über sog. Tauschbörsen verwertet und in wie weit diese Informationen für ihn brauchbar sind, ist allerdings fraglich.



Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher



-- Editiert am 19.04.2010 18:41


von Sebastian Triebenbacher am 19.04.2010 18:32
Status: Senior (101 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 17 User(n) bewertet)


123recht.net ist Rechtspartner von:

364768
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109925
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online