>Tauschbörsen
Guten Abend,
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ich habe eine Frage, besteht die Möglichkeit einen Tauschbörse Mitglied anzuzeigen, der Unrechts Lieder und Filme Download und oder Uplodet.
Für den Rechteinhaber besteht diese Möglichkeit.
Allerdings werden in solchen Fällen gewöhnlich mögliche Strafverfahren wegen Geringfügigkeit umgehend eingestellt und Rest zivilrechtlich (meistens aussergerichtlich; Abmahnung/Unterlassungsverpflichtunserklärung ) geregelt.
Eine Strafanzeige zur Abfrage der IP bei Ermittlungen bzgl. UrhG-Verstößen über z.B. sog Tauschbörsen, ist nach der letzten Novellierung des UrhG (Korb 2) übrigens nicht mehr nötig, da die Abfrage beim Provider nun auch rein zivilrechtlich (
§ 101 UrhG) abgewickelt werden kann.
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Oder muss der Eigentümer der Werke anzeige erstatten?
Ja, denn (nichtgewerbliche) UrhG-Verletzungen sind ein sog. Antragsdelikt, bei welchem die in ihren Rechten verletzte Person den Strafantrag stellen müsste.
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An wenn wendet sich eine privat Person?
Welchen Status hat diese Privatperson?
Auch Privatperson sind Rechteinhaber, sofern sie Werke mit ausreichender Schöpfungshöhe schufen, die somit urherrechtlichen Schutz genießen.
Bei Verstößen gegen diese Rechte, kann auch eine Privatperson Strafanzeige erstatten, resp. und/oder zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Sollte die Privatperson keinerlei Rechte an den Werken haben, aber sachdienliche Hinweise zu Rechteverletzungen an Werken Dritter geben können, könnte diese dieses dem jeweiligen Rechteinhaber melden.
In wie weit es dem Rechteinhaber interessiert, daß Person X unautorisiert Werke über sog. Tauschbörsen verwertet und in wie weit diese Informationen für ihn brauchbar sind, ist allerdings fraglich.
Viele Grüsse
Sebastian Triebenbacher
-- Editiert am 19.04.2010 18:41
von Sebastian Triebenbacher am 19.04.2010 18:32
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