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Tauschbörsen Abmahnung (Filesharing) durch Negele Zimmel Greuter Beller für LFP Video Group

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
27.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1273 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Negele, LFP, Abmahnung, Vergleich, Urheberrecht

LFP Video Group, LLC bietet zur Abgeltung von Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Swimsuit Sex" Vergleiche i.H.v. € 850,00 an.

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnen im Moment Internetnutzer bzw. Telefonanschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen an dem Film  "Swimsuit Sex"  ab und bieten zur Beilegung der Angelegenheit Vergleiche in Höhe von € 850,00 an.

Haben Sie auch eine derartige Abmahnung erhalten ?

SEIT 2010 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Die wichtigsten Punkte, die zu beherzigen sind, lauten:

- nichts voreilig unterschreiben und auch keine telefonischen Angaben gegenüber der abmahnenden Kanzlei machen und

- die gesetzte Frist zur Reaktion einhalten und einen Fachanwalt für sog. „ gewerbliche Schutzrechte “ ( Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einschalten.

Lesen Sie hier, warum Sie auch zunächst nichts zahlen sollten: 

KURZRATGEBER: Erste-Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen (Filesharing)

Bundesweite Mandatsbearbeitung auch ohne persönlichen Gesprächstermin:

Telefon 0641 / 68 68 1160
Telefax 0641 / 68681161
E-Mail: jaeschke@ipjaeschke.de
Web: www.ipjaeschke.de

Sie erreichen uns von 09:00 - 21:00 Uhr per Telefon, E-Mail oder Telefax oder persönlich nach Terminvereinbarung.
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