Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Danke für eure Hilfe
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von freaki2009 am 07.03.2010 19:50
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hallo freaki,habt ihr den Tauschvertrag schriftlich festgehalten und /oder ein Rücktritts/Rückgaberecht vereinbart?
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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 07.03.2010 22:44
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
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von freaki2009 am 07.03.2010 22:46
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hallo Kael...Die Jacke war/ist natürlich Original...mfg -----------------
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von freaki2009 am 07.03.2010 22:47
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
also das mit der Rechnung könnte der Knackpunkt sein ja?wie gesagt sind mehrere Zeugen vorhanden die das bestätigen können?also eine Anzeige wegen unterschlagung ist völlig abwägig ja?mfg -----------------
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von freaki2009 am 07.03.2010 22:56
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hier ist ein ganz normaler Taischvertrag zu stande gekommen,mit arglist hat dies nichts zu tun.Mach dir da keine gedanken.Selbst nach 3 Monaten nehmen sie auch im Quittung die Dosensuppe nicht zurück:-)
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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 07.03.2010 23:03
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
--- editiert vom Adminvon guest-12308.03.2010 09:25:04 am 08.03.2010 08:23
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Wieso ist das Falsch?mfg -----------------
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von freaki2009 am 08.03.2010 08:30
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Also,da ihr 2 mündlich nichts vereinbart habt,gilt meiner meinung nach das Gesetzlich geregelte Wiederrufsrecht.Und das sind 2 Wochen.
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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 08.03.2010 08:53
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hallo!da der Tausch schon im Januar war ist die gesetzliche Frist demnach auch verstrichen?mfg -----------------
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von freaki2009 am 08.03.2010 08:58
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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Es gibt kein generelles gesetzliches Widerrufsrecht - weder bei einem Kauf, noch bei einem Tausch, der im übrigen nach den Vorschriften des Kaufrechts behandelt wird.§ 480 BGB
Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur z. B. beim Fernabsatzvertrag oder bei Haustürgeschäften oder bei einem Verbraucherdarlehen.
Nicht aber bei einem Kauf/Tausch zwischen Privatleuten, noch nicht einmal beim Kauf eines Verbrauchers bei einem stationären Händler.
Wenn ihr euch über den Tausch der Gegenstände geeinigt habt und wenn das noch von Zeugen bestätigt werden kann, ist ein entsprechender Vertrag zustande gekommen, das Eigentum an den Gegenständen wurde auch übertragen, damit hat es sich.
Wenn nun der andere der Meinung ist, er hätte ein ungünstiges Geschäft getätigt, nützt ihm das nichts. Auch die Rechnung, die noch in seinem Besitz ist, hilft hier nichts, man braucht keine Rechnung, um Eigentum nachweisen zu können.
Beide müssen sich am Vertrag festhalten lasen, es wurden schon Gründe dargelegt, die zu einer Anfechtung führen könnten, die müsste aber mit den entsprechenden Gründen auch geltend gemacht werden. Ansonsten bleibt es so, wie es ist.
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-- Editiert am 08.03.2010 09:34
von bogus1 am 08.03.2010 09:32
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