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Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?

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Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?

Hallo Liebe Gemeinde...

Ich habe Anfang Januar 2010 mit einen Arbeitskollegen ein Nagelneuen Notebook gegen eine Nagelneue Winterjacke der Firma N*ke,einen gebrauchten Apple iPhone 3G und meinen Alten gebrauchten Notebook getauscht!

Nun will er den anderen Notebook wieder (Grund unbekannt) da ich aber auf den anderen Notebook angewiesen bin,möchte ich Ihn den Ungern wieder geben.

Wobei er meinen alten Notebook nicht mehr hat und die N*ke Jacke ja getragen ist und somit nicht neu ist.

Jetzt rief er mich an das er mich wegen unterschlagung anzeigen will.

NUN MEINE FRAGE :

Meines erachtens ist ein Rechtsgültiges Tauschgeschäft zustande gekommen (Kaufvertrag) ! muss ich ihm den Notebook wieder geben oder gibt es an der Sache nicht zu rüttel da er ja damals der ganzen Sache zugestimmt hat?


Danke für eure Hilfe

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von freaki2009 am 07.03.2010 19:50
Status: Stift (31 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 736 weitere Beiträge zum Thema "Notebook".


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>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hallo freaki,
habt ihr den Tauschvertrag schriftlich festgehalten und /oder ein Rücktritts/Rückgaberecht vereinbart?

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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 07.03.2010 22:44
Status: Senior (122 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
hallo...

nein wurde nicht schriftlich festgehalten,nur unter 5 Zeugen vereinbart.Er behielt jedoch die Rechnung vom Notebook,hat das einen Nachteil?mfg

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von freaki2009 am 07.03.2010 22:46
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hallo Kael...

Die Jacke war/ist natürlich Original...mfg

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von freaki2009 am 07.03.2010 22:47
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
also das mit der Rechnung könnte der Knackpunkt sein ja?wie gesagt sind mehrere Zeugen vorhanden die das bestätigen können?also eine Anzeige wegen unterschlagung ist völlig abwägig ja?mfg

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von freaki2009 am 07.03.2010 22:56
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hier ist ein ganz normaler Taischvertrag zu stande gekommen,mit arglist hat dies nichts zu tun.
Mach dir da keine gedanken.Selbst nach 3 Monaten nehmen sie auch im Quittung die Dosensuppe nicht zurück:-)


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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 07.03.2010 23:03
Status: Senior (122 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
--- editiert vom Admin


von guest-12308.03.2010 09:25:04 am 08.03.2010 08:23
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Wieso ist das Falsch?mfg

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von freaki2009 am 08.03.2010 08:30
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Also,da ihr 2 mündlich nichts vereinbart habt,gilt meiner meinung nach das Gesetzlich geregelte Wiederrufsrecht.
Und das sind 2 Wochen.

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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 08.03.2010 08:53
Status: Senior (122 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Hallo!da der Tausch schon im Januar war ist die gesetzliche Frist demnach auch verstrichen?mfg

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von freaki2009 am 08.03.2010 08:58
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Tausch von Notebook gegen iphone 3G rechtens?
Es gibt kein generelles gesetzliches Widerrufsrecht - weder bei einem Kauf, noch bei einem Tausch, der im übrigen nach den Vorschriften des Kaufrechts behandelt wird.

§ 480 BGB
Tausch

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur z. B. beim Fernabsatzvertrag oder bei Haustürgeschäften oder bei einem Verbraucherdarlehen.

Nicht aber bei einem Kauf/Tausch zwischen Privatleuten, noch nicht einmal beim Kauf eines Verbrauchers bei einem stationären Händler.

Wenn ihr euch über den Tausch der Gegenstände geeinigt habt und wenn das noch von Zeugen bestätigt werden kann, ist ein entsprechender Vertrag zustande gekommen, das Eigentum an den Gegenständen wurde auch übertragen, damit hat es sich.

Wenn nun der andere der Meinung ist, er hätte ein ungünstiges Geschäft getätigt, nützt ihm das nichts. Auch die Rechnung, die noch in seinem Besitz ist, hilft hier nichts, man braucht keine Rechnung, um Eigentum nachweisen zu können.

Beide müssen sich am Vertrag festhalten lasen, es wurden schon Gründe dargelegt, die zu einer Anfechtung führen könnten, die müsste aber mit den entsprechenden Gründen auch geltend gemacht werden. Ansonsten bleibt es so, wie es ist.


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-- Editiert am 08.03.2010 09:34


von bogus1 am 08.03.2010 09:32
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 290 User(n) bewertet)


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