Targobank Schufa unberechtigter Eintrag

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pierre78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Targobank Schufa unberechtigter Eintrag

Hi und danke an alle die sich Zeit nehmen das zu lesen.

Es geht um folgendes Problem.

Ich habe einen Schufaeintrag der Targobank ( ehm Citibank ) aus dem Jahr 2001.
2011 wurde diese Forderung an die Hoist AG verkauft. Seid einem Jahr bemühe ich mich diesen Eintrag aus meiner Schufa zu bekommen.
Es gibt weder bei der Targobank noch bei der Hoist AG Unterlagen über den 2001 geschlossenden Vertrag. Die Targobank sagt nur es gab mal ein Konto ja aber es gibt keinerlei Unterlagen dazu um was es ging.
Bei der Schufa bekomme ich nur die Auskunft, das die Forderung noch besteht. Allerdings frage ich mich auf welcher Grundlage.
2012 hörte ich erstmals von der Hoist Ag das es eine Forderung gibt aber wie gesagt sie können mir gar keine Auskunft geben um was es geht.

Meine Frage ist was kann ich noch tun? Viele Telefonate und schreiben an die targobank blieben zwecklos.
Geht es nur mit einem Anwalt, wo man aber nochmal 400 oder 500 euro zahlen muss, um sein Recht durchzusetzen?

Danke für die Zeit. LG Pierre



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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es ist nichts tituliert? Die Schufa könnte man drauf hinweisen, dass die Forderung bestritten wurde und deswegen gelöscht werden muss.

Man könnte einen Anwalt direkt mit einer einstweiligen Verfügung und negativen Feststellungsklage beauftragen. Dann zahlt wenigstens die Gegenseite. Zuvor würde ich nochmals mittels Einschreiben das Inkasso auffordern, den Eintrag in sämtlichen Auskunfteien zu löschen, andernfalls würde man ohne Vorwarnung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und das Aufsichtsgericht darüber informieren, dass das Inkasso frei erfundene Forderungen geltend machen will, zu denen keinerlei Unterlagen existieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.01.2015 06:53

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#2
 Von 
Pierre78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke soweit schonmal :)

Es ist nix tituliert. Der Eintrag in der Schufa ist ja auch nicht von dem inkasso Unternehmen sondern von der targobank mit dem Vermerk das es 2011 verkauft wurde. Also schreibe ich jetzt nochmals die targobank mit dem von ihnen genannten Argumenten an.?!

Nur die Antwort kenne ich ja schon. " es wurde alles an die hoist ag verkauft"
Daher können sie mir keine Auskunft geben. Das gleiche ist es andersherum die hoist sagt immer nur Sie müssen bei der targobank nachfragen.....

Müsste nicht eigentlich die Schufa den Eintrag gelöscht haben nach dem Verkauf 2011? Drei Jahre müssen sie ja speichern und es wurde auch kein neuer Eintrag erstellt von der hoist ag.....

LG und danke schonmal

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn die Targobank die Löschung bereits verweigert hat, dann wie gesagt: Ab zu einem Anwalt und per einstweiliger Verfügung das ganze löschen lassen.

quote:
Müsste nicht eigentlich die Schufa den Eintrag gelöscht haben nach dem Verkauf 2011? Drei Jahre müssen sie ja speichern und es wurde auch kein neuer Eintrag erstellt von der hoist ag.....

Die Schufa trifft hier nur bedingt eine Schuld. Die bekommen gesagt, dass es ein Negativ-Eintrag ist. Der bleibt theoretisch ewig in der Schufa, es sei denn, er wird erledigt.

Ich würde da aber wie gesagt nicht lange herumdiskutieren. Anwalt, Klage und fertig. Sollen die vor Gericht begründen, warum der Eintrag zu Recht erfolgt ist. Wenn die keine Unterlagen mehr haben und keinen Titel dürfte denen das schwer fallen.

P.S.: Ich würde noch das Aufsichtsgericht ausfindig machen (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Dort beschweren, dass dieses Inkasso Forderungen aufkauft, zu denen es keinerlei Unterlagen gibt, keine Verträge o.ä. Mal dort beim Aufsichtsgericht die Frage stellen, ob man Inkassos, die so etwas machen, nicht die Fähigkeit absprechen muss, ordnungsgemäß zu arbeiten. So eine Beschwerde kostet auch nichts.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pierre78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank so werde ich es erstmal machen.

Was für ein Anwalt nimmt sich der Sache an? Werde aufjedenfall berichten wie es ausgeht.

LG Pierre

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Normales Zivilrecht sollte da problemlos ausreichen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pierre78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, so mal ein kleines Update.

Nachdem ich versucht habe alles friedlich zu klären, das aber kein Sinn hatte, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Der hatte dann die targobank angeschrieben die Forderung zu belegen oder den Schufa Eintrag zu entfernen. Sonst geht das ganze vor Gericht. Kosten müssen sie auch tragen weil sie zu unrecht diesen Eintrag bei der Schufa angegeben haben.

Die targobank verwies wie immer auf die hoist ag. Ein paar Wochen warten kam dann das Schreiben das weder targobank noch hoist ag Unterlagen dazu haben.

Wieder musste die targobank erst unter Androhung vor Gericht zu gehen,aufgefordert werden den Eintrag entfernen zu lassen, dies war dann zwei Wochen später endlich der Fall. Vier Jahre kämpfen vorbei. Am besten gleich ein Anwalt nehmen sonst hat man einfach keine Chance.

Jetzt geht's noch darum mein score wieder zu rehabilitieren und eine Schadensersatz Forderung werde ich auch stellen.

LG pierre

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hattest du dich mal beim Aufsichtsgericht beschwert? Gerade das Aufsichtsgericht dürfte sich interessieren, denn auf Anforderung muss das Inkasso in der Lage sein sämtliche Vertragsdetails bzw. Umstände des Vertragsschlusses benennen und belegen zu können. Siehe §11a RDG . Ich würde mich hier beschweren und das Aufsichtsgericht bitten, denen wegen diesem möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten Vorgehen des Inkassos (Nötigung/Betrug) die Lizenz zu entziehen. Genau solche Dinge sollte eigentlich das Gesetz verhindern, deswegen gab es doch die Gesetzesänderung überhaupt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Pierre78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein hatte ich nicht. Hab ja alles dem Anwalt übergeben, das der sich drum kümmert. Aber vielleicht sollte ich das selber noch machen. Die Lizenz werden sie wohl nicht entzogen bekommen aber vielleicht in Zukunft vorsichtiger mit anderen Forderungen sein.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die Lizenz werden sie wohl nicht entzogen bekommen

Nicht wegen einem Einzelfall. Es geht da mehr um ein "Schuss vor den Bug". Wenn sich aber mehrere wegen solchen dubiosen nicht belegbaren Forderungen beschweren, könnte das Aufsichtsgericht vielleicht doch mal einschreiten.

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