Tapeten entfernen bei Auszug

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
sshp
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Tapeten entfernen bei Auszug

Hallo,

ich habe zum 30.06.08 meinen Mietvertrag gekündigt. In einem Anhang zum Mietvertrag der vom Vermieter selbst geschrieben wurde, wurde festgehalten, dass ich bei einem Auszug die Tapeten entfernen muss.
Die Wohnung wurde damals von mir mit Tapeten -die alle schon vom Vormieter überstrichen waren- übernommen. In drei Räumen wurde diese von mir ebenfalls nochmal überstrichen, in einem Raum wurde neu tapeziert.
Bin ich nun wirklich verpflichtet, die Tapeten in allen Räumen zu entfernen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Interessant, daß diese Frage erst jetzt gestellt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

z.B. bei Vertragsabschluß ?

Vor Unterschriftsleistung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann hätte der TE jetzt weder ein Problem noch eine Frage.

Du unterstützt also 'Erschleichungen' als angeblich legitimes Mittel ?

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Verstehe auch nicht, warum Leute immer wieder etwas unterschreiben, um sich danach zu beschweren :crazy:

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#7
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Würden die V nicht ständig versuchen die M mit unwirksamen Klauseln zu betrügen, könnten sich M auch an die Verträge halten.

Erstens drehst Du die Realität damit doch ein wenig arg um und zweitens darf sich jeder an einen Vertrag, den er unterschrieben hat, auch halten.

Diese Art von Rechtsprechung fördert nur die 'Dunkle Seite' des Menschen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Die dunkle Seite des Menschen wird von Vermietern gefördert, die glauben alles mit ihren Mietern machen zu können. Und es gelingt ihnen offensichtlich immer noch oft genug rechtlich nicht haltbare Klauseln den Mietern gegenüber durchzusetzen. Ich schätze der Gesamtschaden der Mietern dadurch entsteht ist deutlich höher als der Schaden der durch Mietnomaden angerichtet wird.
Vielleicht sollten sich die Vermieter einfach an die vom Gesetzgeber und Gerichten aufgestellten Regeln halten. Dann gäbe es auch weniger Streit.

Aber solange Vermieter wie Morthingale glauben ihre Mieter seien Leibeigene (versuchst Du eigentlich auch das Recht der ersten Nacht durchzusetzen?) wird das so weitergehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@IL

Das ist nun mal wieder völliger Blödsinn, was Du da absonderst.

Das der Popokateur da zustimmt, sollte Dir eigentlich schon zu denken geben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sshp
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Mietvertrag wurde damals so unterschrieben weil mein Freund dringend eine neue Wohnung brauchte und diese Wohnung die einzige hier war die zu vermieten war. Also hat er unterschrieben ohne große darüber nachzudenken, das da steht dass die Tapeten ab müssen.
Die Tapete die wir selbst dran gemacht haben werden wir auch entfernen. Meine Frage war ja nur, ob wir verpflichtet sind die Tapeten die schon in der Wohnung waren und schon mehrmals von Vormietern überstrichen waren zu entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 5.4.2006, Az. VIII ZR 109/05 und VIII ZR 152/05 , entschieden, dass in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, bei Auszug alle vom Mieter selbst oder seinem Vormieter angebrachten Tapeten zu entfernen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist. Die Urteile kann man auf der Homepage des Bundesgerichtshofes nachlesen.

Stellt sich also nur noch die Frage, inwieweit der VM diese Klausel als Individualvereinbarung darstellen kann und dies beweisen kann.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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