Tante verstorben,brief gericht versorgungsausgleic

22. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
teufelinne22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Tante verstorben,brief gericht versorgungsausgleic

Hallo,
ich weis nicht genau ob ich hier richtig bin oder ob ich da zum Familienrecht muss.
Hier geht es darum meine Tante ist letztes Jahr gestorben ich kann gar nichts über ihr vermögen sagen soweit wie ich weis hatte sie keines und mein Vater sagte ich solle das erbe ausschlagen falls ich den Brief bekomme, weil sie Schulden hatte, bis heute hatte ich nie einen Brief bekommen.
Ich habe heute einen Brief bekommen vom Gericht, ich verstehe gar nichts worum es darin geht.
Meine Tante hat sich im Jahre 2003 scheiden lassen, im Brief steht es geht um einen Versorgungsausgleich.

Ich kenne mich in diesem Gebiet nicht aus, ich weis nur das eine Menge Beträge aufgeführt sind, Anwartschaft auf Rentenversicherung, Entgeldpunkte usw. aber ich verstehe gar nichts.
Das einzige was mich interessiert ist, ob ich das Geld zahlen muss weil auch irgendetwas drin steht das ihre Erben eintreten.
Wenn ich die gesamten beträge zusammen rechne komme ich auf über 60 000 € und ich kann damit gar nichts anfangen.

Hat da jemand vielleicht ein wenig Erfahrung damit oder kann mir das jemand erklären so das ich es auch verstehe, weil im Internet die Begriffserklärungen helfen mir nicht weiter.

Danke im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Am besten rufen Sie das zuständige Amtsgericht an und fragen, was Sie benötigen, um einen Rechtberatungsschein zu erhalten. Damit gehen Sie dann zu einem Fachanwalt für Familienrecht.

Sollten Sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, suchen Sie sich umgehend!!! einen Fachanwalt.

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#2
 Von 
teufelinne22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank ich werde mich gleich darum kümmern.
Aber um für irgendetwas der Erbe zu sein muss ich da nicht erst ein Erbe annehmen?
Also sind es Zahlungen die ich leisten muss/müsste?

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Erbe wird man automatisch, aber für die Ausschlagung besteht eine kurze Frist zur Abgabe der Erklärung.

Daher ist es wichtig, nun sehr schnell zu handeln.

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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
teufelinne22
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das mit dem Erbe verstehe ich schon aber man wird doch nicht einfach ohne vorwarung erbe man muss doch erstmal auf deutsch gesagt eins angeboten bekommen, die anderen aus meiner familie haben alle ein Brief bekommen wegen dem erbe, die haben das auch alle ausgeschlagen aber ich hab keinen brief bekommen.
Da ist doch irgendwas schief gelaufen.
ich werd nächste woche los gehen und das klären, sehr schön und das alles zwei Tage vor Weihnachten.


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