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Tannen des Nachbarn ragen 8m rüber!

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Tannen des Nachbarn ragen 8m rüber!

Hallo,

wir haben uns vor 3,5 Jahren ein Haus gekauft. Einer der Nachbarn hat einen kleinen Wald an einem Teil seines Grundstücks angepflanzt. 2 Tannen sind direkt an der Grenze und unser Problem ist, dass die Äste hier zT. bis zu 8m auf unser Grundstück ragen und hier viel Sonnenlicht schlucken, sehr viel Dreck machen usw.

Wir haben schon nette, dringende, böse Briefe geschrieben, aber es kommt rein gar nichts zurück, geschweige uns die Tür aufzumachen, als wir am Anfang geklingelt haben um dies persönlich zu besprechen.

Was können wir tun?



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von Labello77 am 23.03.2011 10:58
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Tannen des Nachbarn ragen 8m rüber!
Wenn die Bäume in das Thema "Bestandsschutz" fallen gar nichts. Das mit den 8m ist sicherlich ein Schreibfehler.;)
Was soll der Nachbar tuen? Bäume komplett Entfernen oder nur den Überhang zu dem Grunstück entfernen?



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von muran am 23.03.2011 12:00
Status: Unsterblich (817 Beiträge)
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>Tannen des Nachbarn ragen 8m rüber!
Hallo

nein, das ist kein Schreibfehler. Die Äste der Tannen ragen tatsächlich 8m in unser Grundstück hinein. Die sind mind. 20m hoch...

Was wir wollen ist, dass diese entweder gestutzt werden und zusätzlich der Baumüberhang, also die Äste abgesägt werden.

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von Labello77 am 23.03.2011 12:18
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Tannen des Nachbarn ragen 8m rüber!
Hallo,
machen Sie sich bitte zuerst mit den Bestimmungen Ihres Bundeslandes wegen Bäume an der Grundstücksgrenze bekannt.
Dann gibt es ein Urteil, im I-Net auffindbar:
BGH, Urteil vom 14. 11. 2003 - V ZR 102/ 03;

Nds. NachbarrechtsG § 54 Abs. 2; BGB § 910 Abs. 2; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 analog; BGB § 1004 Abs. 1

a) Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Ausschlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden.

b) § 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB.

c) Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.

d) Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwortlich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält.

e) Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.

Ehe Sie die Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt einbeziehen:
Gehen Sie doch mal in Ihre Stadt/Gemeindeverwaltung und machen sich dort schlau.




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von Hardy DD am 23.03.2011 12:43
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Tannen des Nachbarn ragen 8m rüber!
Es geht also um die Beeinträchtigung der 8 Meter und längeren Äste die über die Grundstücksgrenze von ihrem Nachbarn seit 3,5 jahren in ihr Grundstück gewachsen sind? In wie weit werden sie seit 3,5 Jahren dadurch beinträchtigt?
Sind die Bäume in einem so desolaten Zustand welche eine Beseitigung rechtfertigen würden
( Verkehrssicherungspflicht des Nachbarn)?
quote:
...und hier viel Sonnenlicht schlucken, sehr viel Dreck machen usw.

Das sind keiner Argumente die vielen Richtern beeindrucken würden? Weil... es besteht kein Recht auf Sonnenschein. Natur ist Natur, da fällt nun mal Laub von den Bäumen.
Wie gesagt, diese älteren Bäume haben Bestandsschutz, da wird keine Gemeinde etwas dagegen zu halten haben.
Höchstens sie lassen sich was mit Wurzelschäden an ihrer Imobilie einfallen, was aber zu Beweißen wäre und mit Kosten verbunden ist.
"Knallerbsenstrauch" ist das ein Begriff?


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von muran am 23.03.2011 14:32
Status: Unsterblich (817 Beiträge)
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