Tankstelle beauftragt einen Anwalt wegen einem Streitwert von 15 Euro

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Tankstelle beauftragt einen Anwalt wegen einem Streitwert von 15 Euro

Hallo,

am Wochenende habe ich Post von einem Anwalt erhalten. Ich habe am 21.06.2015 nach dem Tanken wohl 15 Euro zu wenig bezahlt. Jetzt bekomme ich eine Rechnung von über 90,- € inklusive Anwaltskosten.

Zum Sachverhalt:

Heute morgen bin ich zur Tankstelle und hab mir beide Quittungen vorlegen lassen. Ich kann mich erinnern das ich für 40 € getankt hatte. Auf der Quittung war eine falsche Zapfsäule berechnet. Ich hab den Kassenbeleg zuordnen können da ich auch eine Paysafecard gekauft habe an diesem Tag. Ich hab die 15 € vorab mal nachbezahlt. Ich habe von der Tankstelle dann das Video bekommen. Hier ist folgendes zu beobachten:

Ich tankte insgesamt anscheinend für 40,- €. Ich bin in die Tankstelle wo der Kassierer nebenher telefonierte. Ich legte Ihm das Geld auf die Theke. Man erkennt eindeutig das ich mindestens einen 50 € Schein auf die Theke lege, danach nochmal einen Schein aus dem Geldbeutel hole. Man erkennt aber nicht was für einen. Ich bekomme kein Wechselgeld! Ich sagte Ihm anscheinend zuerst die Zapfsäule dann wollte ich noch eine Paysafecard im Wert von 30 €. Also insgesamt 70 €. Er gibt mir die Paysafecard und ich gehe ohne das er mir eine Quittung gegeben hat. Ich habe es 100% nicht bemerkt. Ich bin da Stammkunde seit vielen Jahren. Ich kenne sogar eine Mitarbeiterin. Sie wohnt bei mir gegenüber. Also ich bin kein unbekannter. Bin ich jetzt in der Pflicht den Anwalt zu bezahlen? 70 € will alleine der Anwalt wegen einem Streitwert von 15 €?

Gruß

fl0tz

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich sehe keine Verpflichtung zur Zahlung des Anwalts. Wenn der Kassierer einen Fehler macht, dann kann der Restbetrag zwar verlangt werden, ein Verzug des Kunden liegt aber nicht vor.

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#2
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Theoretisch ist gar nicht zu erkennen ob ich nicht korrekterweise sogar 70 € gezahlt habe. Er könnte sich ja auch die 15 € eingesteckt haben. Was ich natürlich nicht annehme. Wie gehe ich am besten vor. Wie geschrieben habe ich bereits den ausstehenden Betrag bezahlt. Da ich einfach der Meinung bin wenn das ein Fehler war sollte ich den offenen Betrag bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Ich hab die 15 € vorab mal nachbezahlt.

Hoffentlich gegen Quittung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja. Aber was muss ich jetzt dem Anwalt mitteilen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von flotz):
Ja. Aber was muss ich jetzt dem Anwalt mitteilen?

Das sich der Fall erledigt hat und er sein Salär doch bitte bei seinem Auftraggeber einholen möchte.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn er nicht nachgibt. Was kann auf mich denn zukommen? Wenn ich es darauf ankommen lasse?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von flotz):
Wenn er nicht nachgibt.

Dann gibt er nicht nach.

Zitat (von flotz):
Was kann auf mich denn zukommen?

Mehrere Briefe mit Zahlungsaufforderungen. Die würde ich ganz gelassen wieder mit einem kurzen Schreiben retournieren.

Zitat (von flotz):
Wenn ich es darauf ankommen lasse?

Gewinnen oder Verlieren - dazwischen gibt es selten etwas.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja gewinnen oder verlieren. Ich möchte später ungerne vor Gericht müssen wegen sowas. Das ist völlig unabsichtlich gewesen. Auf dem Video ist überhaupt nichts eindeutig zu erkennen. Kein Ton! Ich bekomme keine Quittung. Ich weiß halt nicht inwiefern ich Schuld bin. Ich bekomme nicht mal eine Quittung auf dem Video!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Selbst wenn es absichtlich gewesen wäre, würde ich keine Zahlungsverpflichtung bezüglich der Anwaltskosten sehen. Das Mitverschulden des Kassierers, der den übergebenen Betrag nicht kontrolliert hat, liegt da wohl bei 100%.

Ich hätte übrigens nichts bezahlt, wenn auf dem Video nicht deutlich erkennbar gewesen wäre, dass ich zu wenig Geld gegeben habe. Die Beweispflicht liegt hier voll bei der Tankstelle, der Anschein spricht erst einmal dafür, dass Du den vollen Betrag gezahlt hast.

-- Editiert von JogyB am 14.07.2015 00:42

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe das Video erst später gesehen. Nachdem ich bezahlt hatte. Auf Grund der Quittungen ist es schon möglich das ich 15 Euro zu wenig gezahlt habe. Aber niemals mutwillig. Ich bin da Stammkunde. Ich kenne sogar eine Mitarbeiterin. Sie wohnt gegenüber von mir. Was das ganze lächerlicher macht. Also nicht zahlen?

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ja, den Anwalt nicht bezahlen. Er soll sich an seinen Auftraggeber halten.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Besten Dank!

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