Tanke für die Hälfte

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Tanke für die Hälfte

Hallo,

eben war ich tanken und hatte ein Interessantes Gespräch mit einem Tankstellenpächter. Und dabei habe ich mich gefragt, wie das jetzt eigentlich so ist...vielleicht interessiert es hier ja auch den ein oder anderen.

Ich fahre ein Auto mit Autogas und musste tanken. Ich fahre an einer Tankstelle, an der stehen die normalen Spritpreise (Super/Normalbenzin 1,189 SuperPlus 1,289 und Gas 0,689) und auf der Rasenfläche unter dieser Anzeige steht ein großes beleuchtetes Plakat mit folgendem Text:

AUTOGAS
Tanken für die Hälfte
AUTOGAS

Da hab ich mich natürlich gefreut, für 20€ vollgetankt und dann noch für 10€ Benzin.
Beim Bezahlen frage ich die Kassierin, wo ich denn jetzt die Hälfte bekomme. Sie will mir das Gas nicht für die Hälfte verkaufen, meint aber heute sei schon ein Kunde vor mir dagewesen und hätte dieses Schild bemängelt.

Der Chef kommt aus der Werkstatt nebenan und ich erläutere ihm meinen Wunsch für die Hälfte zu tanken. Da meint er, das sein nur in etwa im Verhältnis zum Benzinpreis zu sehen. 0,689 sei ja quasi die Hälfte von 0,689. Ich erkläre ihm den kleinen mathematischen Fehler, da meint er nur, soetwas wie mich hätte er ja noch nicht erlebt. Die Spritpreise seien gerade in der letzten Woche gefallen wie noch nie, und das Schild hätte schon vorher dort gehangen.

Ich sage, dass ich nicht bezahlen möchte und wenn dann nur unter vorbehalt. Der Chef sagt daraufhin weiter, er habe das Schild gar nicht selbst aufgehängt, sondern die Gasfirma habe das gemacht. Er gibt mir die Telefonnummer dieser Firma und den Ansprechpartner und ich solle mich dort beschweren.

Jetzt habe ich also bezahlt und bin gegangen. Irgendwie war mir vor der Aktion schon klar, dass ich auf jeden Fall bezahlen werde, und wenn dann sind es ja auch "nur" 10€, die ich gespart hätte. Aber wie ist es denn grundsätzlich in dieser Situation? Was wurde hier falsch gemacht und wie gehts richtig? Sowohl mit dem Schild-aufhängen und dem Verhalten als Kunde?

Liebe Grüße,
Daniel


von Yourdaniel am 21.11.2008 21:24
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>Tanke für die Hälfte
Du hast also eine Werbeaussage vergleichbar "für nen Appel und nen Ei" wörtlich zu nehmen versucht und gedacht, jetzt bist du besonders schlau, oder?

Obwohl ja wohl auch dir klar war, daß hier ein Vergleich mit dem Benzinpreis gemeint war und keine Aktion "heute kostet Autogas nur die Hälfte".


von Leibgerichtshof am 22.11.2008 01:15
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Tanke für die Hälfte
Und selbst wenn: 0,689 sind nicht die Hälfte von 1,189. Oder habe ich mich hier verrechnet. Es gab nicht, wovon der Gaspreis die Hälfte ist. Und eigentlich sollte eine Hälfte 50% sein, oder?
Mir ist schon klar, dass dies "nur" eine Werbung ist, aber ich frage mich, ob das eben so in Ordnung geht...


von Yourdaniel am 22.11.2008 03:12
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Tanke für die Hälfte
**** wie ist es denn grundsätzlich in dieser Situation? ****

1. Ein Verkäufer könnte sich einer von ihm verwendeten Vertragsbestimmung jedenfalls nicht mit dem lapidaren Hinweis entziehen, die stamme ja von einem Dritten.

2. Wenn diese Äußerung ( "AUTOGAS: Tanken für die Hälfte" ) als auf die Schließung eines Vertrags gerichtete Willenserklärung gelten müßte, wäre der Antragende daran gebunden:

§ 145 BGB
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."

Dann könnte er "beim Wort genommen" werden, und es könnte Vertragserfüllung verlangt werden ( = Tanken für 50% des angezeigten Preises ).

3. In dem Aufstellen des Schilds "AUTOGAS: Tanken für die Hälfte" neben einer Zapfsäule und/oder einem Bezinpreisschild an/auf dem Gelände einer Tankstelle könnte eine unlautere Irreführung über " ... den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird ..." liegen, § 5 UWG. Dazu befugte Stellen und konkret betroffene Wettbewerber könnten dann die zukünftige Unterlassung dieses irreführenden, und damit unzulässig unlauteren Wettbewerbsverhaltens verlangen.

ABER: wenn der maßgebliche, durchschnittlich informierte u. verständige Verbaucher hier überhaupt keiner Fehlvorstellung unterläge, die er mit "Tanken für die Hälfte" verbindet ( etwa weil er betrügerische Schwindelwerbung durchschaut ), dann wäre der Werbende vom Vorwurf der unlauter irreführenden Werbung befreit.

**** Obwohl ja wohl auch dir klar war, daß hier ein Vergleich mit dem Benzinpreis gemeint war und keine Aktion "heute kostet Autogas nur die Hälfte". ****

Vertragsinhalt wird aber nicht das, was der Adressat insgeheim als vom Anbieter gemeint durchschaut hat. Sondern es dürfte die Äußerung "AUTOGAS: Tanken für die Hälfte" so aufgefaßt werden, wie sie aus der Sicht eines Durchschnittsempfängers nach dessen Durchschnitts-Verständnis gemeint gewesen sein müßte.

Dabei kommt es selbstverständlich darauf an, ob diese Angabe in einem Autogas-Zeitungs-Inserat erscheint, oder ob sie direkt neben Autogas-Preisanzeigetafeln angebracht ist. Im zweiten Fall bezieht sich "Autogas: Tanken für die Hälfte" auf den Autogaspreis, neben dessen Preisanzeige der Hinweis angebracht ist.

M.


von Mirk am 22.11.2008 05:05
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>Tanke für die Hälfte
Die Red Bull GmbH verleiht auch Flügel, vor allem Kawei, Yamaha und nur einige Blüthner, für den Transport muss man allerdings selbst sorgen.




von Ali Baba am 22.11.2008 12:09
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