>Tanke für die Hälfte
**** wie ist es denn grundsätzlich in dieser Situation? ****
1. Ein Verkäufer könnte sich einer von ihm verwendeten Vertragsbestimmung jedenfalls nicht mit dem lapidaren Hinweis entziehen, die stamme ja von einem Dritten.
2. Wenn diese Äußerung ( "AUTOGAS: Tanken für die Hälfte" ) als auf die Schließung eines Vertrags gerichtete Willenserklärung gelten müßte, wäre der Antragende daran gebunden:
§ 145 BGB
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."
Dann könnte er "beim Wort genommen" werden, und es könnte Vertragserfüllung verlangt werden ( = Tanken für 50% des angezeigten Preises ).
3. In dem Aufstellen des Schilds "AUTOGAS: Tanken für die Hälfte" neben einer Zapfsäule und/oder einem Bezinpreisschild an/auf dem Gelände einer Tankstelle könnte eine unlautere Irreführung über " ... den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird ..." liegen, § 5 UWG. Dazu befugte Stellen und konkret betroffene Wettbewerber könnten dann die zukünftige Unterlassung dieses irreführenden, und damit unzulässig unlauteren Wettbewerbsverhaltens verlangen.
ABER: wenn der maßgebliche, durchschnittlich informierte u. verständige Verbaucher hier überhaupt keiner Fehlvorstellung unterläge, die er mit "Tanken für die Hälfte" verbindet ( etwa weil er betrügerische Schwindelwerbung durchschaut ), dann wäre der Werbende vom Vorwurf der unlauter irreführenden Werbung befreit.
**** Obwohl ja wohl auch dir klar war, daß hier ein Vergleich mit dem Benzinpreis gemeint war und keine Aktion "heute kostet Autogas nur die Hälfte". ****
Vertragsinhalt wird aber nicht das, was der Adressat insgeheim als vom Anbieter gemeint durchschaut hat. Sondern es dürfte die Äußerung "AUTOGAS: Tanken für die Hälfte" so aufgefaßt werden, wie sie aus der Sicht eines Durchschnittsempfängers nach dessen Durchschnitts-Verständnis gemeint gewesen sein müßte.
Dabei kommt es selbstverständlich darauf an, ob diese Angabe in einem Autogas-Zeitungs-Inserat erscheint, oder ob sie direkt neben Autogas-Preisanzeigetafeln angebracht ist. Im zweiten Fall bezieht sich "Autogas: Tanken für die Hälfte" auf den Autogaspreis, neben dessen Preisanzeige der Hinweis angebracht ist.
M.
von Mirk am 22.11.2008 05:05
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