Guten Morgen,
für ein Referat benötige ich einige Infos.
Wir haben zum Thema "Räumungsklage" folgendes Szenario gegeben bekommen:
Kläger (Vermieter), Beklagter (Mieter)
Mitverhältnis 11 Monate bis es zur Zahlungseinstellung seitens des Mieters kam.
Der Kläger kündigte dem Mieter dann über seinen Anwalt, einmal fristlos und einmal fristgerecht.
Nach 5 Monaten wird ein früher erster Termin angesetzt.
Bekanntlich kann in diesem ja ein Endurteil ergehen, wenn der Fall eindeutig ist.
Welche Taktik kann der Beklagte verfolgen, um möglichst lange der Zwangsräumung zu entgehen?
Wenn der Beklagte es dann schafft die Güteverhandlung zu überstehen und vor der Kammerverhandlung auszieht, findet diese dann überhaupt statt?
Wie werden die Kosten dann aufgeteilt? Es kann ja keine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden, wenn die Mietsache zum Zeitpunkt der Kammerverhandlung bereits geräumt ist. Also verliert der Kläger und muss das Verfahren auch zu 100% selber bezahlen, oder stelle ich mir das zu einfach vor?
Wie kann es sein, dass Vermieter nach deutschem Recht bei Mietnomaden derart benachteiligt sind? Es dauert alles endlos lange und die Einnahmen durch die Mietzahlung sind gleich 0, während der Vermieter dennoch in Vorkasse gehen muss wg den NK.
Mir fallen keine "Pro"-Gründe ein, die dieses System befürworten sollen, allerdings soll ich welche finden. Aber ehrlich gesagt finde ich, dass das das Letzte ist.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand meine Fragen beantworten würde und mir neue Denkanstöße liefern würde.
Liebe Grüße
Taktik zum Verzögern eines Endurteils
Fragen zur Miete?
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Hat niemand eine Antwort parrat?
Was willst du hören? Dein "Wie kann es sein ..." schein eher moralische als juristische Aspekte anzusehrn, ansonsten ist die Antwort: weil es Gesetz ist.
Oder geht es um die Antworten für deine Arbeit?
Du suchst also für ein Referat "Pro" - Gründe in dem Sinne, warum das Gesetz moralisch gerechtfertigt ist? Da ist es immer ein guter Ansatz, sich mit der Bildung des Gesetzes und mit möglicht höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Gesetz zu beschäftigen. In entsprechenden Urteilsbegründungen, die häufig sogar im Internet veröffentlicht sind, steht so einiges. Wenn man das sauber zitiert, ist die Arbeit schon mal nicht völlig daneben.
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Und eine Sammlung von Zitaten hat darüber hinaus den Vorteil, dass du dir die Antworten nicht zu eigen machen musst.
Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut und das kann man historisch noch mal gut begründen. Als mittlerweile zweifaches Einbruchsopfer hätte ich da auch persönliche Aspekte, die sind aber gar nicht nötig.
Ein weiterer Hinwris ist die Mitrechtsreform von 1972. Die davor gelaufene Diskussion der Rechtsfindung (Zeitungsarchive durchforsten!) gibt sicgerlich zahlreiche Aspekte zu bedenken.
Tja, und dann der BGH.
sollte für ein Referat dicke genügen.
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