Tagesmutter vom Jugendamt trotz Arbeitslosigkeit?
Anfang des Jahres wurde unser Sohn geboren. Nach dem Mutterschutz habe ich sofort wieder begonnen zu arbeiten, weil es bei mir dienstlich nicht anders möglich war.
Mein Lebensgefährte hat seit September vergangen Jahres eine gute Arbeitsstelle jedoch mit einem Jahresvertrag. Unter anderen fiel er als Elternzeitnehmer deshalb auch aus.
Wir fanden mit Unterstützung des Jugendamtes eine tolle Tagesmutter. Die Kosten der Tagesmutter übernimmt zu 75% das Jugendamt und wir zahlen den Rest.
Nun erhielt mein Lebensgefährte am Freitag die Mitteilung, dass sein Vertrag nicht verlängert wird und er somit ab 1.9. arbeitslos sein wird.
Da mein Lebensgefährte für 4 Kinder (ausser unserem Sohn) Unterhalt zu zahlen hat, wurde er in seiner letzten Arbeitslosigkeit von den entsprechenden Jugendämtern über die Richter massivst aufgefordert, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Hierfür brauchten wir keine Aufforderung, denn das ist ganz selbstverständlich, aber 30 Bewerbungen in seiner Branche (IT) zu fordern in unserer Region ist total unrealistisch, was wir auch über unsere Anwältin und unser Arbeitsamt mitgeteilt haben. Unabhängig davon suchte er auch branchenfremd.
Nun zu meiner Frage. Kann das Jugendamt die Zahlungen für die Tagesmutter einstellen, da mein Lebensgefährte arbeitslos ist? Falls wir unseren Sohn dort rausnehmen, wäre der Platz sofort besetzt, denn sie hat schon viele Anfragen. Wir würden kurzfristig keine Betreuung für ihn finden, wenn mein Lebensgefährte eine neue Arbeitsstelle finden würde.
Er wäre somit für das Arbeitsamt nicht vermittelbar.
Kann mir jemand sagen, ob wir unter diesen Umständen einen Rechtsanspruch auf diese Zuzahlung selbst in seiner Arbeitslosigkeit - welche hoffentlich nur kurzfristig ist - haben?
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von Sharona am 18.07.2012 10:39
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