Tägliche Artbeitszeit

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
sunshine1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tägliche Artbeitszeit

Hallo Forum-User,

gestern war ich von 7:30 bis 22:30 Uhr beruflich auf Geschäfsreise unterwegs. Nun habe ich heute erfahren, dass mir trotzdem nur 8 Stunden für den gestrigen Tag angerechnet werden.

Ich war aber wegen der Arbeit gezwungen in Düsseldorf auszuharren, bis der Flug zurück geht.

Ich möchte nicht knausrig sein, aber 7 Überstunden einfach nicht zählen lassen finde ich persönlich schon unverschämt.

Da dies bei uns in der Firma nicht das erste Mal vorkommt möchte ich gerne wissen, ob es dafür eine gesetzliche Regelung gibt.

Was vielelicht noch wichtig wäre: Wir haben eine Stempeluhr, es werden also eigentlich überstunden schon erfasst.

vielen Dank schon mal für die Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Es ist auch bei uns so, dass Tage einer Dienstreise mit 8 Std. angerechnet. Ausnahme: Für die Hin- und Rückfahrt sitzt man selbst am Steuer.




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#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Vorab:
Bevor man eine Dienstreise/Geschäftsreise antritt sind Formalitäten mit dem AG zu klären, falls nichts im Arbeitsvertrag, ect. steht.
Fahrzeiten die mit öffentlichen Verkehrsmitteln ( Flugzeug, Bahn, Bus...)zurückgelegt werden müssen, sind in der Regel als Ruhezeit zu bewerten. Ausnahmen bestehen wenn der AG während der Fahrt/Flug verlangt dennoch zu Arbeiten. Dann zählt diese Zeit auch als wirkliche Arbeitszeit.

quote:
Aufwendungen, die im Zuge der Dienstreise entstehen, also Fahrtkosten, Übernachtungskosten und so genannte Verpflegungsmehraufwendungen, muss der Arbeitgeber erstatten.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38466 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei uns sind sogar Fahrten, die z.B. schon am Sonntag durchgeführt werden, damit man am Montag rechtzeitig am Ziel der Dienstreise ankommt, keine Dienstzeit, keine Arbeitszeit. Steht so im Tarifvertrag. Scheint üblich zu sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich kann den Vorrednern in Allem zustimmen. Was du als "Überstunden" empfindest, sind eben keine; tatsächlich arbeitest du ja auch nicht. Wegezeiten sind in aller Regel keine Arbeitszeit, die der AG zu vergüten hätte. Wenn du beim Warten auf den Flieger schon das Protokoll geschrieben hättest, könntest du diese Arbeitszeit anrechnen lassen, jedenfalls bis zur Maximalarbeitszeit von 10 h/Tag.

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#5
 Von 
sunshine1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt bin ich schon wieder ein bisschen beruhigt, scheint ja alles rechtens zu sein.

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