>TÜV abgelaufen
Hallo !!
Habe aus gegebenem Anlass gerade nach einem solchen Beitrag gesucht und ihn dann ja zum Glück auch gefunden.
Folgendes: ich bin vor genau 10 Tagen angehalten worden. Das war demnach der 5. Meine HU war lediglich bis Ende Januar gültig.
Wie man mir sagte kostet diese Überschreitung, also quasi ab dem ersten Tag bereits diese 15 Euro und NICHT erst ab dem zweiten Monat. Das finde ich zwar selber äußerst merkwürdig, weil selbst auf der Homepage des TÜV steht, dass ab dem zweiten Monat erst 15€ Verwarnungsgeld fällig werden, aber was soll's ...
Viel interessanter ist für ich gerade folgende Frage ... der Polizist meinte zu mir er würde mir einen Kontrollbericht mitgeben und ab Erhalt dieses Berichtes hätte ich 10 Tage Zeit zum TÜV zu fahren. Und jetzt kommt der entscheidende Punkt ... er sagte ich müsse mir dann einen Stempel bei einer Polizeibehörde abholen, dass die Mängel beseitigt werden bzw. dass ich da gewesen bin und die Mängel innerhalb der vom TÜV vorgegebenen 4 Wochen beseitigt werden.
So, ich also heute am 10. Tag zur Polizeidienststelle um mir den Stempel abzuholen ... bekam ich aber nicht, weil es so sei, dass die Mängel beseitigt werden müssen. Die reine Bescheinigung dass ich da gewesen sei bzw. die Vorlage der Mängelliste würde nicht reichen.
Toll ... noch nix gemacht an dem Auto, weil ich andere Auskunft erhielt und nun stehe ich da .... freundlicherweise hat man mit bis Ende der Woche eingeräumt die Mängel zu beseitigen, was ich aber aufgrund der Tatsache, dass einige Teile geliefert werden müssen, nicht schaffe.
FRAGE: sie sagte bei Ablauf dieser besagten 10 Tage ab Ausstellen dieses Kontrollberichtes (in meinem Fall also der 05.02.) würde eine Ordnungswirdrigkeitenanzeige geschrieben werden. Was habe ich da zu erwarten?
Würde mich freuen wenn sich jemand findet der dazu was schreiben kann.
Gruß aus Köln
Dirk
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