TÜV abgelaufen?

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, TÜV, Autobesitzer, Punkte, Flensburg, Bußgelder
4,31 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
16

Bußgelder, Punkte... Welche Folgen drohen dem Autobesitzer beim Fahren ohne TÜV?

Fahrzeuge müssen sich in Deutschland alle 2 Jahre einem Check unterziehen, in dem festgestellt wird, ob das Fahrzeug noch verkehrstüchtig und sicher ist. Diese Überprüfung wird allgemein als TÜV oder Hauptuntersuchung bezeichnet. Leider vergessen viele Autobesitzer, dass diese Untersuchung alle 2 Jahre ansteht. Was sind aber die Folgen, wenn es plötzlich heißt „TÜV abgelaufen"?

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Ist der TÜV abgelaufen sind saftige Bußgelder und ggf. auch Punkte in Flensburg fällig. Entscheidend für die Höhe der Bußgelder sind die überschrittene Zeit und die Art des Fahrzeugs. PKW und Krafträder, für die nur eine Hauptuntersuchung fällig wird, sind anders zu behandeln als z.B. Busse und LKWs, für die eine Sicherheitsprüfung vorgesehen ist. 

Für PKW und Krafträder ist ein Zeitraum bis 2 Monate unproblematisch. Eine Überschreitung wird in dieser Zeit nicht mit einem Bußgeld geahndet.

Ab 2 Monate Überschreitung gilt Folgendes:

2 bis 4 Monate: 15€

4 bis 8 Monate: 25€

Ab 8 Monaten: 40€ 2 Punkte in Flensburg .

Ist bei Bussen und LKWs der TÜV abgelaufen, gilt Folgendes:

bis 2 Monate: 15 € 

2 bis 4 Monate: 25€

4 bis 8 Monate: 40 € 1 Punkt in Flensburg

ab 8 Monate: 75€ und zieht jetzt 2 Punkte nach sich.

Kein Vorteil bei Ausnutzung der 2 Monatsfrist

Da für PKW-Fahrer die ersten 2 Monate grundsätzlich straffrei sind, könnte daran gedacht werden, diesen Zeitraum auszunutzen und dadurch auch den nächsten TÜV etwas hinauszuzögern. Dies ist leider nicht möglich. Die Plakette ist auch bei einer verspäteten HU nur 2 Jahre gültig. Maßgeblich ist das Datum, wann die HU hätte erfolgen müssen, nicht wann sie tatsächlich erfolgt ist. Man wird also so gestellt, als ob man die HU pünktlich vorgenommen hätte.

Probleme mit der Haftpflicht

Weit größere Schwierigkeiten sind bei abgelaufenen TÜV mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu erwarten. Ist der TÜV abgelaufen, wird die Haftpflicht einen entstandenen Schaden zwar regulieren, im Anschluss aber detailiert prüfen, ob der Unfall ggf. auf den abglaufenen TÜV zurückzuführen ist. Als Beispiel sei hier eine verschlissene Bremsanlage zu nennen, die bei ordnungsgemäßem TÜV erkannt worden wäre. Stellt sich heraus, dass der Unfall auf die mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen ist, wird die Versicherung Regress nehmen und sich das Geld beim Versicherungsnehmer zurückholen. Dies kann die weitaus teurere Variante werden.

Leserkommentare
von Torsten1176 am 08.11.2012 16:17:17# 1
also ich bin da anderer Meinung. Meinen "TÜV" habe ich um 2 Monate überzogen. Und die neue Plakette wurde mit dem aktuellem Monat geklebt, so dass Aussnutzung der 2 Monatsfrist durchaus ein Vorteil ist
    
von Scheich am 08.11.2012 21:39:05# 2
Korrekt. Seit 1. Juni 2012 wird nicht mehr rückdatiert. Bei mehr als zwei Monaten Überschreitung wird aber für einen "erhöhten" Prüfungsaufwand ein Aufgeld von 20 % fällig.
    
von Rechtsanwalt Andre Stämmler am 09.11.2012 11:29:13# 3
Tatsächlich gab es hier eine Gesetzesänderung wonach die Rückdatierung nicht mehr vorgenommen wird und die Plakette 24 Monate ab Durchführung der Hauptuntersuchung gültig ist. Insoweit ein Dankeschön an die aufmerksamen Leser.
    
Mehr Kommentare ansehen (1)
Das könnte Sie auch interessieren
Verkehrsrecht MPU ja oder nein?
Verkehrsrecht Unfall... und nun?
Verkehrsrecht BGH zu Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall