TREPPENHAUS - FENSTER

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
19bernd48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
TREPPENHAUS - FENSTER

Hallo zusammen(ist ich habe mit meiner Cousine 1 3FH welches uns je zur Hälfte gehört, die ETW im EG ist mein Eigentum und ich wohne auch mit meiner Frau darin, die 1. Etage gehört meiner Cousine und sie hat die ETW vermieter, das DG gehört wieder uns beiden je zur Hälfte und vermietet. Die WohnungsInhaberin ist aber zu 90 % nicht da; Grundstück ist Gemeinschaftseigentum,
ebenso div. Kellerräume und das Treppenhaus

Jetzt haben wir vor kurzem "gemeinsam" im Treppenhaus (Gemeinschaftseigentum) ein neues Fenster auf
der Etage ihrer Mieter einbauen lassen.

Neulich hatten wir ein Unwetter mit "Murmel" großen Hagelkörnern und ich hab das Fenster
in meiner Funktion als Verwalter und Eigentümer geschlossen.

Der Mieter meiner Cousine ist mich verbal angegangen und meinte, lassen sie "MEIN" Fenster los,
sie haben hier Garnichts zu sagen, das ist meine Etage und lässt seitdem auch "nachts" das Fenster gekippt !?
Er meinte das Fenster ist doch Einbruchsicher. Meine Antwort Na klar aber im geschlossenen Zustand.

DER MIETER VERWEIGERT SICH UND MACHT WEITER WIE BISHER

Leider steht meine Cousine auf seiner Seite.

Frage : WAS KANN ICH TUN UND WELCHE RECHTE HABE ICH ???

Nochmal: das Treppenhaus ist vom Keller bis zum DG Gemeinschaftseigentum

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 19bernd48):
Hallo zusammen(ist ich habe mit meiner Cousine 1 3FH welches uns je zur Hälfte gehört, die ETW im EG ist mein Eigentum und ich wohne auch mit meiner Frau darin, die 1. Etage gehört meiner Cousine und sie hat die ETW vermieter, das DG gehört wieder uns beiden je zur Hälfte und vermietet. Die WohnungsInhaberin ist aber zu 90 % nicht da; Grundstück ist Gemeinschaftseigentum,
ebenso div. Kellerräume und das Treppenhaus

Jetzt haben wir vor kurzem "gemeinsam" im Treppenhaus (Gemeinschaftseigentum) ein neues Fenster auf
der Etage ihrer Mieter einbauen lassen.

Neulich hatten wir ein Unwetter mit "Murmel" großen Hagelkörnern und ich hab das Fenster
in meiner Funktion als Verwalter und Eigentümer geschlossen.

Der Mieter meiner Cousine ist mich verbal angegangen und meinte, lassen sie "MEIN" Fenster los,
sie haben hier Garnichts zu sagen, das ist meine Etage und lässt seitdem auch "nachts" das Fenster gekippt !?
Er meinte das Fenster ist doch Einbruchsicher. Meine Antwort Na klar aber im geschlossenen Zustand.

DER MIETER VERWEIGERT SICH UND MACHT WEITER WIE BISHER

Leider steht meine Cousine auf seiner Seite.

Frage : WAS KANN ICH TUN UND WELCHE RECHTE HABE ICH ???

Nochmal: das Treppenhaus ist vom Keller bis zum DG Gemeinschaftseigentum

Hatten wir das nicht gerade erst?

Jetzt wird allerdings alles so dargestellt, als ob das Fenster NICHT in der vermieteten Whg. sei.
Ist es im Treppenhaus dann hat der Mieter hier überhaupt nichts zu sagen, denn seine Mietsache beginnt an der Wohnungstür.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Wenn ein Schaden dadurch entsteht, das Mieter und/oder Cousine das Fenster entgegen den Obhutspflichtne offen lassen bzw. wieder öffnen, dann haften sie dafür.

Ansonten fehlt jeder Anspruch darauf das das Fenster stehts geschlossen ist oder nur zu bestimmten Ursachen / Uhrzeiten geöffnet wird oder ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
19bernd48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Fenster ist durchgehend 24h geöffnet !

Was habe ich von einer Obhutspflicht wenn Nachts jemand einsteigt,
u.a. auch noch eine Etage tiefer geht - bei mir einbricht während ich schlafe ??

0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Ach willibaer,

einst Du hier andere Antworten zu bekommen als im Nachbarforum?
O.K. immerhin hast Du es hier so dargestellt, dass das Fenstern nicht in der Wohnung des Mieters ist.
Aber letztlich hast Du dennoch, du bist ja nicht ein mal alleiniger Eigentümer des Objekts, kein Bestimmungsrecht darüber wer wann dieses Fenster öffnet/schließt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
DER MIETER VERWEIGERT SICH UND MACHT WEITER WIE BISHER

Da Sie nicht der Vermieter des Mieters sind, haben Sie keine Möglichkeit, dem Mieter rechtswirksam irgendwas vorzuschreiben.
Sie müssen sich erstmal mit der Vermieterin (= Ihre Cousine) einigen. Wenn die nicht zu einer Einigung bereit ist, sieht es schlecht aus, da Sie Ihre Cousine nicht überstimmen können.
Solche 50:50-Eigentümergemeinschaften sind oft keine glückliche Lösung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
19bernd48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

AN "SCHLICHTER" ja danke das war die beste Antwort, stimmt schon teilweise
dennoch lt.meinem Fachanwalt hat der Mieter keine Berechtigung im Treppenhaus
Besitzer Rechte anzumelden. Was er ja getan hat, indem er meinte
NEHMEN SIE DIE HÄNDEN VON "MEINEM" FENSTER !
Es ist auf keinen Fall "sein" Fenstere und das TH ist Gem.-Eigentum
und die Beleidigungen...ich sag`s jetzt mal deutlich
"Halt die Fresse Alter oder Halt doch die Schnauze Alter oder zu meiner
Frau Halt du doch die Klappe oder dumme Frau

Wie finden Sie das denn ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von 19bernd48):
dennoch lt.meinem Fachanwalt hat der Mieter keine Berechtigung im Treppenhaus
Besitzer Rechte anzumelden. Was er ja getan hat, indem er meinte
NEHMEN SIE DIE HÄNDEN VON "MEINEM" FENSTER !

Stimmt.
Nur kann man ihn deswegen nicht wirklich sinnvoll verklagen (unter anderem weil es keine Beweise gibt)



Zitat (von 19bernd48):
und die Beleidigungen...ich sag`s jetzt mal deutlich
"Halt die Fresse Alter oder Halt doch die Schnauze Alter oder zu meiner
Frau Halt du doch die Klappe oder dumme Frau

Nicht jede Unhöflichkeit ist eine Beleidigung. Einzig "dumme Frau" könnte eine Beleidigungn sein.

In der Gesamtheit könnte es jedoch eine "Störung des Hausfriedens" darstellen.


Führt man bereits detailliert Protokoll?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wie finden Sie das denn ?

Das Fenster gehört nicht dem Mieter, aber es gehört halt auch nicht Ihnen allein.
Und wie Harry schon sagte, ist nicht jede grobe Unhöflichkeit auch eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne.
Außerdem würde Sie das in der "Fensterproblematik" nicht weiterbringen, wenn es eine strafrechtlich relevante Beleidigung wäre.
Wie Sie es drehen und wenden: Sie müssen mit Ihrer Co-Eigentümerin (= Cousine) an einem Strang ziehen. So lange das nicht der Fall ist, wird der Mieter der lachende Dritte sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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