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"THOR STEINAR" unterliegt "Storch Heinar" im Markenrechtsprozess

Von Rechtsanwalt Marko Setzer
12.8.2010 | Ratgeber - Markenrecht | 1461 Aufrufe
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THOR STEINAR, Marke

Das Zeichen "Storch Heinar" darf weiter auf T- Shirts verwendet werden -

Dies teilte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Urteil vom 11.08.2010 (Az. 3 O 5617/09) mit.

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Wie die Online-Nachrichten-Magazine www.rbb-online.de und www.welt.de am Mittwoche den 11.08.2010 berichteten, scheiterte das Modelabel "THOR Steinar" mit einer Klage im Markenrechtsstreit gegen die Marken-Persiflage "Storch Heinar".

Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage der Bekleidungsfirma MediaTex GmbH aus Königs Wusterhausen, welche die Marke "Thor Steinar" vertreibt, gegen die "Storch-Heinar" Erfinder um den SPD-Landtagsabgeordneten Matthias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern weitgehend ab.
Die Richter argumentierten, dass zwischen beiden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe und betonten zudem die Meinungs- und Kunstfreiheit:

"Selbst wenn Verstöße vorlägen, wäre das Handeln der Initiative "Endstation Rechts" dadurch gerechtfertigt, dass es ein Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gibt."

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Rechtsstreits:  Die Kleidung von "Thor Steinar" ist u.a. mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzeichen bedruckt und ist bei Anhängern der rechtsextremen Szene beliebt. Der SPD-Politiker Mathias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern hatte als Protest dagegen eine Karrikatur mit einem klapprigen Storch mit Stahlhelm (Storch Heinar) ins Leben gerufen. Die Zeichnung des Storchs mit Oberlippenbart wird seitdem auf T-Shirts und Tassen gedruckt und verkauft. Die Firma MediaTex GmbH hatte mit ihrer Klage Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung verlangt.

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