THC im Straßenverkehr evtl MPU Jan. 2017

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
ZM 23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
THC im Straßenverkehr evtl MPU Jan. 2017

Mitte Januar wurde ich bei einer Polizeitkontrolle mittels eines Schnelltests auf THC positiv getestet. Danach musste ich auf dem Revier einen Bluttest machen.
Nun kam vor 4 Tagen ein Brief mit dem Ergebnis von 2,1 ng/ml THC im Blut, sodass ein Bußgeld von 750 Euro und einem Monat Fahrverbot die Konsequenz seien.
Heute bekomme ich einen neuen Brief, in dem die genauen Werte angegeben sind: THC=2,1 ng/ml, Hydroxy-THC= 1,0 ng/ml und THC-Carbonsäure=3,1 ng/ml. Zudem soll ich bis zum 27.03. Stellung nehmen und danach wird mir die Fahrerlaubnis entzogen.

Meine Fragen sind:
Wie soll ich am besten vorgehen?
Muss ich meinen Führerschein wirklich abgeben?
Kann es zur MPU kommen?
Und wieso so unterschiedliche Konsequenzen in den Briefen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Muss ich meinen Führerschein wirklich abgeben? Ja.
Kann es zur MPU kommen? Ja.
Und wieso so unterschiedliche Konsequenzen in den Briefen? Ganz einfach - der erste Brief hat Ihnen den Ausgang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens mitgeteilt. Mit dem zweiten Brief werden Ihnen führerscheinrechtliche Maßnahmen wegen Ihrer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen angekündigt - das sind zwei verschiedene Rechtsgebiete.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
ZM 23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Können die Werte überhaupt stimmen? Die passiven Werte sind sehr gering im Vergleich zu dem hohen aktiven Wert.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die passiven Werte sind sehr gering im Vergleich zu dem hohen aktiven Wert. Ja und? Die Passivwerte sagen was über die Häufigkeit des Kiffens aus, der Aktivwert was über den letzten Konsum. Daß man generell nicht so oft kifft, nun aber bekifft am Steuer erwischt wurde - das ist jetzt kein rasend undenkbares Szenario...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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