TAKESTOR AG – Rückzahlung von Ausschüttungen

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Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG)  erhielten neulich ein  Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr.

Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG,  BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne angeboten wurden, so die Einmalprogrammanlage „E.A.P.", das Vermögensaufbauprogramm „V.A.P." und das Kapitalansparprogramm „K.A.P.".

Mit Beschluss des AG Gießen vom 01.09.2014 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Takestor AG eröffnet und Herr Rechtsanwalt Tim Schneider zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Dessen Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall anwaltlich geprüft werden. Denn ein Großteil der Rückzahlungsansprüche ist analog § 31 Abs. 5 GmbHG mittlerweile  verjährt. Weiterhin können Anleger ggf. mit Schadenersatzansprüchen gegen die Insolvenzschuldnerin aufrechnen oder sich auf Entreicherung berufen.

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