T-Shirt mit Disney Motiv (Star Wars)

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)
T-Shirt mit Disney Motiv (Star Wars)

Wir werben auf unsere Homepage mit einem Foto unseres Azubis. Der hatte an dem Tag ein Star Wars T-Shirt an.
Das hatte er irgendwo gekauft, vermutlich legal, in Handel

Dürfen wir mit dem Bild vom Ihm im T-Shir werben, oder müssen wir erst Walt Disney fragen (zahlen)

Wir haben weder was mit Firmen oder Starwars zu tun, sondern sind im Transportbereuch tätig.
Oder soll der was anderes anziehen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn man sich schon Gedanken macht, sollte man von der Veröffentlichung auch Abstand nehmen oder das Bild bearbeiten. Wenn man die Mitarbeiter auf der eigenen Homepage vorstellt, könnte man die Bilder auch zurechtschneiden.

Nur weil etwas in D vielleicht unproblematisch wäre, muss das nicht für die USA gelten. Insgesamt ein weites Feld, allein schon in D:

http://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mittelfeld/ratgeber/geschuetzte-marken-im-foto-wann-darf-ich-die-bilder-veroeffentlichen-d2472255.html

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Der Grafiker der das "Photoshopt" dürfte billiger sein als der Aufwand er verursacht wird wenn eine Abmahnung reinkommt - selbst wenn sie erfolgreich abgewehrt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Die erfolgreich abgewehrte Abmahnung kostet gar nix - die Kosten zahlt der Prozessgegner, und zwar vollständig.

Der zahlt aber nicht den zeitliche und organisatorischen Aufwand des Abgemahnten, der zahlt höchstens die Kosten der Rechtsverfolgung - falls er dann noch Geld hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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