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Türschloss in der WohnungsEingangstür

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Türschloss in der WohnungsEingangstür

Norm:
1. Die Wohnungseingangstür ist GemeinschaftsEigentum.
2. Für die Instandhaltung/-setzung der Tür im INNERN muss der
WohnungsEigentümer aufkommen.
Fall:
Die WohnungsEingangstür lässt sich von INNEN nicht abschließen, weil anscheinend der Schließzylinder defekt ist.
Frage:
Wer - der WohnungsEigentümer oder die Gemeinschaft - muß
für die Kosten eines neuen Schließzylinders aufkommen?

Falls jemand dazu einen Lösungsvorschlag hat oder die Rechtslage kennt, wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

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von HMo am 31.03.2005 18:29
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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>Türschloss in der WohnungsEingangstür
Ich würde sagen der WohgnungsEigentümer der Wohnungstür.

Da sonst niemand das Türschloss benutzt.

Die Wohnungseingangstür ist nicht GemeinschaftsEigentum, da "die Innenseite Ihrer Wohnungstür" Sondereigentum ist.


von guest123-545 am 01.04.2005 01:10
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Türschloss in der WohnungsEingangstür
Da das Schloss aber nicht zur Innenseite der Wohungseingangstür gehört, ist dafür die Eigentümergemeinschaft zuständig.


von hh am 01.04.2005 09:23
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Türschloss in der WohnungsEingangstür
Vielen Dank an "Wohnirrtum" und "hh" für die Antworten.
Wohnirrtum irrt:
Die Wohnungseingangstür ist vorliegend definitiv Gemeinschaftseigentum.
Das Besondere ist nur, dass der WohnungsEigentümer für Instandsetzung/-haltung der Wohnungstür im INNERN aufzukommen hat. Dadurch ändert sich aber nichts an dem Eigentumsverhältnis. Das ist lediglich eine Regelung zur Kostenverteilung.

Ich argumentiere genau so wie
hh:
Da die Wohnungseingangstür Gemeinschaftseigentum ist und für das Schloss hinsichtlich Kostenverteilung keine besondere Regelung besteht (wie z.B. für die Innenseite der Tür), sind Kosten der Instandhaltung/-setzung Sache der Gemeinschaft.

Wenn's jemand genau weiß, bitte ich noch um entsprechenden Beitrag.

Schöne Grüße
H.Mo


von HMo am 01.04.2005 17:53
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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