Türschloss in der WohnungsEingangstür
Leserwertung:
5588 Aufrufe
Türschloss in der WohnungsEingangstür
Norm:
1. Die Wohnungseingangstür ist GemeinschaftsEigentum.
2. Für die Instandhaltung/-setzung der Tür im INNERN muss der
WohnungsEigentümer aufkommen.
Fall:
Die WohnungsEingangstür lässt sich von INNEN nicht abschließen, weil anscheinend der Schließzylinder defekt ist.
Frage:
Wer - der WohnungsEigentümer oder die Gemeinschaft - muß
für die Kosten eines neuen Schließzylinders aufkommen?
Falls jemand dazu einen Lösungsvorschlag hat oder die Rechtslage kennt, wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
-----------------
" "
von HMo am 31.03.2005 18:29
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Türschloss in der WohnungsEingangstür
Ich würde sagen der WohgnungsEigentümer der Wohnungstür.
Da sonst niemand das Türschloss benutzt.
Die Wohnungseingangstür ist
nicht GemeinschaftsEigentum, da "die Innenseite Ihrer Wohnungstür" Sondereigentum ist.
von guest123-545 am 01.04.2005 01:10
Status: Philosoph (584 Beiträge)
Userwertung:
1,0
(von 1 User(n) bewertet)
>Türschloss in der WohnungsEingangstür
Da das Schloss aber nicht zur Innenseite der Wohungseingangstür gehört, ist dafür die Eigentümergemeinschaft zuständig.
von hh am 01.04.2005 09:23
Status: Tao (23495 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Türschloss in der WohnungsEingangstür
Vielen Dank an "Wohnirrtum" und "hh" für die Antworten.
Wohnirrtum irrt:
Die Wohnungseingangstür ist vorliegend definitiv Gemeinschaftseigentum.
Das Besondere ist nur, dass der WohnungsEigentümer für Instandsetzung/-haltung der Wohnungstür im INNERN aufzukommen hat. Dadurch ändert sich aber nichts an dem Eigentumsverhältnis. Das ist lediglich eine Regelung zur Kostenverteilung.
Ich argumentiere genau so wie
hh:
Da die Wohnungseingangstür Gemeinschaftseigentum ist und für das Schloss hinsichtlich Kostenverteilung keine besondere Regelung besteht (wie z.B. für die Innenseite der Tür), sind Kosten der Instandhaltung/-setzung Sache der Gemeinschaft.
Wenn's jemand genau weiß, bitte ich noch um entsprechenden Beitrag.
Schöne Grüße
H.Mo
von HMo am 01.04.2005 17:53
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Baurecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop