Türkische oder deutsche Staatsbürgerschaft

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)
Türkische oder deutsche Staatsbürgerschaft

Hallo,

ich bin Deutsche, mein Freund ist Türke mit grünem Pass. Könnte ich nach einer Heirat beide Staatsbürgerschaften bekommen (habe mal gehört, wenn man innerhalb 6 Wochen nach Eheschliessung beide beantragt,ginge das..) oder müsste ich mich für eine entscheiden?

Wenn ich nur die türkische Staatsbürgerschaft nehmen würde, könnte ich dann ohne Probleme weiter hier leben (habe hier eigenes Haus)oder müsste ich dann auch alle drei Monate ein- und ausreisen?

Könnte mein Freund bzw. dann mein Ehemann die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu der türkischen beantragen?

Und was mich auch interessieren würde: Könnte mir dann als in Deutschland lebende "Neu"türkin ins Haus gepfändet werden? Oder müsste alles über den dann vielleicht 1. Wohnsitz in der Türkei laufen?

Es wäre sehr schön, wenn ich die eine oder andere Frage beantwortet bekommen würde.

Vielen Dank

Petra

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo petra,
als deusche/r eine zweite staatsbürgerschaft zu erlangen ist einfacher, allerdings müssten sie sich weiterhin in deutschland aufhalten. was deinen mann betrifft:
Der Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten soll auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht die Ausnahme bleiben. Die Ausnahmen sind gesetzlich in § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt.


natürlich kann dein haus und alles andere pfänbare hier nach deutschem recht gepfändet werden. dein wohnsitz hast du doch nach wie vor in deustchland.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
i4a-ralf
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Petra!

> Könnte ich nach einer Heirat beide Staatsbürgerschaften bekommen (habe mal gehört, wenn man innerhalb 6 Wochen nach Eheschliessung beide beantragt,ginge das..) oder müsste ich mich für eine entscheiden?

§ 25 StAG: Ein Deutscher, der freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er ist im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2. Auf diese besteht jedoch kein Anspruch.

Das gilt auch bei Aufenthalt im Inland, insofern ist die Aussage von KristijanM falsch.

> Wenn ich nur die türkische Staatsbürgerschaft nehmen würde, könnte ich dann ohne Probleme weiter hier leben ...

Dann wärst du Ausländer und würdest eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.

> Könnte mein Freund bzw. dann mein Ehemann die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu der türkischen beantragen?

Sicher nicht sofort, es sei denn, er lebt bereits 8 Jahre legal im Inland (§ 10 StAG). Ansonsten kann der 2 Jahre nach Eheschließung die Einbürgerung beantragen, wenn er dann schon 3 Jahre hier lebt. Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen.

Mehr Infos dazu gibt es bei www.info4alien.de

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ok, ich muss mich ein wenig berichtigen

§ 25 StAG


(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

mir stellt sich nur die frage welchen sinn das machen soll, nur um eine pfändung zu umgehen?

gruss,
kristijan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

nach § 25 ist es also so, dass man grundsätzlich doch beide Staatsbürgerschaften haben kann, wenn man es früh genug beantragt. Man muss nur irgendwie nachweisen, dass man mit Deutschland noch verbunden ist. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Reichen z. B. Kinder aus, die in Deutschland leben, um diese Verbundenheit zu bestätigen?

Wie würde es mit meinem Haus aussehen? Wenn ich nur die türkische Staatsbürgerschaft übernehmen würde und in diesem Haus höchstens meinen 2. Wohnsitz anmelden würde, müsste ich dann trotzdem alle drei Monate aus- und einreisen? Darf ein Ausländer ohne Arbeit in Deutschland überhaupt ein Haus besitzen?

Welche Konstellation müsste bestehen, damit mein Haus vor "feindlichen Zugriffen" geschützt ist (Pfändungen)? Könnte mein Vielleicht-Ehemann in spe, der den grünen Pass hat und deshalb jederzeit ein- und ausreisen darf, bei solchen Sachen irgendwie von Vorteil sein?

Das sind alles nur Überlegungen meinerseits. Ob ich überhaupt noch einmal heiraten werde ist sowieso fraglich .... bei diesen Gesetzen und diesen Ungerechtigkeiten.

Vielen Dank für Euer Mitlesen.

Wünsche allen trotz Probleme eine schöne Woche.

Petra



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
i4a-ralf
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 21x hilfreich)

Zu § 25 wurde schon alles gesagt. Ein Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung

> ...und in diesem Haus höchstens meinen 2. Wohnsitz anmelden würde,

Man kann in Deutschland nicht nur eine Nebenwohnung anmelden. Wenn man nur einen Wohnsitz im Inland hat, ist dieser automatisch Hauptwohnung.


> Darf ein Ausländer ohne Arbeit in Deutschland überhaupt ein Haus besitzen?

Immobilienbesitz ist in Deutschland weder von der Staatsabgehörigkeit noch von Arbeit abhängig. Auch bei Pfändungen gibt es keinen Unterschied wegen der Staatsangehörigkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antworten, i4r-ralf. Habe da gleich noch einmal eine Frage ;-)...

"Immobilienbesitz ist in Deutschland weder von der Staatsabgehörigkeit noch von Arbeit abhängig. Auch bei Pfändungen gibt es keinen Unterschied wegen der Staatsangehörigkeit".

Soweit mir bekannt ist, kann aber selbst ein in der Türkei gutverdienender Türke in Deutschland keinen Kredit bekommen,um ein Haus zu kaufen, wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. So wurde uns das mal gesagt. Stimmt das denn?

Viele Grüsse wieder

Petra

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
i4a-ralf
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 21x hilfreich)

Keine Ahnung, das liegt wohl im Ermessen der Banken. Mit Ausländerrecht hat das jedenfalls nichts zu tun.

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