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Türkin darf in Deutschland bleiben - 1/1
AFP vom 4.2.2010   584 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Türkin darf in Deutschland bleiben

EuGH: Aufenthaltsrecht auch mit Arbeit von nur 5,5 Wochenstunden

Auch eine geringfügige Tätigkeit von nur 5,5 Wochenstunden kann zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland führen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall einer Türkin. (AZ: C-14/09)




Nach dem Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei weiten sich die Arbeitsrechte von Türken in Deutschland und anderen EU-Staaten mit der Dauer ihres Aufenthalts aus. Umgekehrt leiten die Gerichte aus den Arbeitsrechten ein Aufenthaltsrecht ab, weil das Recht, hier zu arbeiten, sonst leerläuft. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte allerdings Zweifel, ob hierfür eine geringfügige Tätigkeit von nur 5,5 Wochenstunden ausreicht und legte diese Frage den Luxemburger EU-Richtern vor. Mit 175 Euro monatlich verdiene die Türkin nur ein Viertel ihres notwendigen Lebensunterhalts und zeige auch keine Bemühungen, ohne Sozialleistungen auszukommen.

Doch Arbeit ist Arbeit, entschied nun der EuGH - zumindest, wenn der Umfang nicht komplett unwesentlich sei. Hier werde die Frau nach Tarif bezahlt, habe Anspruch auf Urlaubsgeld und habe ihren Arbeitsvertrag mit derselben Firma immerhin schon seit vier Jahren. Auch dies alles deute auf richtige Arbeit hin. Liege aber ein reguläres Arbeitsverhältnis vor, dürfe das Aufenthaltsrecht nicht mehr an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, urteilte der EuGH.

4. Februar 2010 - 15.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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