Systemfehler ausnutzen?

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
juergen2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Systemfehler ausnutzen?

Guten Tag, habe eine Frage.
Und zwar geht es darum, ich habe neulig erfahren das es einen Systemfehler auf einige Geldspielautomaten der Novamatic AG gibt. Habe den Trick schon 2 mal mit Erfolg ausgenutzt, natürlich Gewinnerbringend. Zum Trick die Spielautomaten werden nicht manipuliert, sondern über eine vorhandenee Tastenkombination leergeräumt (nicht bemerkbar). Zu meiner Frage darf ich den Trick ausnutzen bzw. Verkaufen?

Bin für alle Infos offen. Danke

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-- Editiert am 04.05.2010 15:48

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26 Antworten
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#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zu meiner Frage darf ich den Trick ausnutzen bzw. Verkaufen <hr size=1 noshade>


Zu beiden Fragen: nein, § 263a StGB

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#2
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Der Zusammenhang sollte mal verdeutlicht werden.


"sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt,"

Also ich meine, dass die Verwendung der Tastenkombination hier schon als unbefugte Einwirkung in den Ablauf anzusehen ist.

Heutige Spielautomaten sind Computer und Datenverarbeitungsvorgänge laufen natürlich darin ab, die im Endeffekt durch die Tastenkombination manipuliert werden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 04.05.2010 17:44

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#4
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
juergen2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid mit neulig war neulich gemeint. Und wie schauts aus wenn ich die Tastenkombination zum Schutz der Spielhallen anbiete? Hat das eine ilegale Seite ?

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#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
wenn ich die Tastenkombination zum Schutz der Spielhallen anbiete


Würdest du denn im Zweifel überprüfen, daß der Käufer dieser Information auch eine Spielhalle besitzt oder wäre das bloßes "boilerplating", um illegale Aktivitäten zu maskieren?

Im übrigen sehe ich nicht, was die Spielhallen dadurch für einen "Schutz" hätten. Alleine die Information, daß es (irgend-)eine Tastenkombination gibt mit der beschriebenen Auswirkung, genügt ja schon dafür, daß die Spielhalle das entsprechende Gerät sofort abbauen würde. Dafür braucht es keine Kenntnis der Kombination selbst. Schon von daher wäre wohl kaum glaubwürdig, du wolltest diese Information "zum Schutz der Spielhallen" verkaufen wollen.

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
>Das ist doch der "Sinn" des Spiels.


Die Tastenkombination, welche hier wohl angesprochen ist, liegt wohl nicht im Sinne des Erfinders (oder vielleicht doch, um seine eigene Geldbörse zu füllen) bzw. des Spiels und könnte als eine unbefugte Einwirkung angesehen werden. Entscheiden müssten das natürlich Richter, denn hier hat das Gesetz wie vielfach viel Interpretationsspielraum gelassen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
olange es sich um eine mögliche Tastenkombination handelt, ist das doch egal.


Naja, mit Ihrer Definition ist im Endeffekt die Nutzung jegliche Manipulation dieser Art nicht strafbar. Wenn ein Programmierer da etwas einbaut, ist es natürlich immer eine mögliche Kombination. Die Nutzung dieser, wenn jemand beispielsweise diese vom Programmierer erfährt (kauft), wäre somit nicht strafbar. Seltsame Rechtsauffasung.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Die Frage wäre hier zu stellen, ob sich diese "Kombination" überhaupt bei einer normalen Nutzung ergibt.

Nur hier ein fiktives Beispiel:
Eine solche "Tasten-Kombinationen" könnte beispielsweise so aussehen, dass man nach Betätigung des Geldrückgabekopfes nach einer bestimmten Zeit des Spielstarts den Einsatz noch zurückerhält und so quasi kostenlos spielt.

Die Nutzung einer "Tastenkombination" dieser Art ist offensichtlich nicht bewusst vorgesehen und der Nutzer dieser Kombination weiß so etwas ganz genau. Die Nutzung dieser Tastenkombination könnte daher eine unbefugte Einwirkung darstellen, welche den Ablauf beeinflußt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 04.05.2010 23:38

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#13
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Da kann man zwar viel diskutieren, wenn man will, die Rechtssprechung ist aber eindeutig.

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#14
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Selbst wenn die Tastenkombination vom Entwickler zu Testzwecken vorgesehen (und absichtlich oder versehentlich nicht entfernt) worden ist (ähnlich den "cheat codes" in Computerspielen), kann in der Nutzung immer noch eine Täuschung gegenüber dem Spielhallenbetreiber (der von dieser Kombination nichts weiß) gesehen werden.

Wenn ein Bankautomatenhersteller beispielsweise vorsieht, daß bei Eingabe der PIN "9999" immer Geld ausgegeben wird, auch wenn das Konto leer ist, würde ein Ausnutzen dieses Wissens gegenüber der Bank immer noch einen Betrugstatbestand erfüllen, egal wie vorsätzlich oder fahrlässig der Automatenhersteller dabei "mitgeholfen" hat und egal auf welchem Weg man selbst an diese Information gelangt ist.

Das ist auch mal wieder so ein Fall, wo das gefühlte und das tatsächliche Recht übereinstimmen, egal wie anders das "schlaue" Leute gerne sehen möchten, die glauben, mit so einer Nummer das Ei des Kolumbus (legal auf Kosten anderer reich werden) gefunden zu haben.

Das Weiterverkaufen dieser Information wäre daher als Beihilfetatbestand zu klassifizieren, auch wenn es vorgeblich nur zu "Information und Schutz der Betroffenen" geschehen soll.

-- Editiert am 05.05.2010 11:33

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#15
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Hier geht es aber nicht um eine Bank, sondern um einen GLÜCKSPIEL-Automaten.


Gibt es da ein Unterschied? Der einzige Unterschied den ich sehe: Bei Spielautomaten stehen die Zocker vor den Automaten, bei Banken sind sie drinnen ;-).


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#17
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Literaturempfehlung:

Fischer, Kommentar zum StGB, 56. Auflg., S. 1924, Rn. 18 und 19 zu § 263a StGB

"Auch das bloße Ausnutzen eines Programmfehlers kann den Tatbestand erfüllen, wenn in Kenntnis der Fehlfunktion der vermögensrelevante Programmablauf gestartet wird".

Dort auch explizit für Geldspielautomaten bejaht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Urfrage ist, ob es sich überhaupt um einen Systemfehler handelt. Mancher Kneipenwirt profitiert von diesem 'Fehler', besonders um die Daten 1. oder 15. eines Monats herum. Da er, der Kneipenwirt und der Automatenaufsteller am Gewinn und auch an der Steuer beteiligt sind, erhebt sich die Frage, ob bei der monatlichen Abrechnung des Aufstellers nicht vorher der Gewinn minimiert wird.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wobei es für die Strafbarkeit desjenigen, der unbefugt(!!) diese "Möglichkeit" nutzt um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, darauf nicht ankommt, ob es sich um einen echten "Fehler" oder eine "Backdoor" handelt [Fischer aaO.]

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#21
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Wo ist denn festgelegt, daß das Glück immer auf Seiten des Betreibers zu sein hat ?


Hier geht es nicht um Glück. Der Nutzer täuscht ja den Betreiber darüber, daß er gerade nicht alleine aufgrund von Glück an dem Automaten "gewinnt".

quote:
Mit derselben Begründung dürfte ich mit Leuten, deren Pokerface ich "entschlüsselt" habe, ab sofort nicht mehr spielen.


Nein, denn beim Pokern gehört Bluffen und das Erkennen von Bluffs systembedingt zum Spiel. Beim Automaten gehört die Kenntnis geheimer "Gewinntastenkombinationen" offensichtlich nicht zum Spiel.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Da muß ich mir dann sagen "Moment mal, das ist bestimmt nicht im Sinne des Betreibers" und das Spiel sofort abbrechen (oder bewußt untunliche Kombinationen drücken) ?


Ja. Denn daß das nicht "im Sinne des Betreibers" und nicht einmal im Sinne des Spiels ist, ist ja jedem Kind klar. Ich darf ja auch nicht schwarzfahren, nur weil ich gemerkt habe, daß auf einer bestimmten Strecke nie kontrolliert wird. Oder eine Tankzapfsäule benutzen, deren Zähler bei 5 Liter immer stehen bleibt.

Du stellst es so dar als wäre das etwas völlig absurd Lebensfremdes. Da machst du aber schon die falschen Prämissen, etwa indem du annimmst, alles, was grundsätzlich möglich ist, sei auch legal. Oder daß es grundsätzlich nicht dein Problem sei, wenn jemand anders einen Fehler begangen hat und es sei rechtlich wie moralisch korrekt, davon zu profitieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ricky Sanchee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

[SPAM GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 01.10.2017 01:05

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#26
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ob das nach 7 (in Worten: sieben) Jahren noch aktuell ist?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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