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Swinger swingen nicht in swinging Wissen

20.4.2004 | Unterhaltung - Denkwürdige Urteile | 14779 Aufrufe
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Swingerclub, Pärchentreff, Baugenehmigung

Swinger swingen nicht in swinging Wissen

VG Koblenz: Schließung eines Pärchenclubs rechtens

Verwaltungsrichter in Koblenz schlagen sich auf die Seite der Monogamie. Ein Wissener Ehepaar, dem ein entscheidendes Kriterium der Ehe entfallen sein muss, darf seine promiskutiven Neigungen nicht ohne Genehmigung gewerblich ausleben. Das teilte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Koblenz mit. Das Gericht wies eine Klage der beiden Sexmaniacs ab, mit der diese gegen die Schließung ihres Swingerclubs vorgehen wollten. Zuvor hatte die Verbandsgemeinde der Kleinstadt Wissen ihnen den Laden dicht gemacht. Begründung: Für die umgebaute Gaststätte, die nun neben einem Gastro- und Thekenbetrieb auch Räumlichkeiten für ein breites horizontales Betätigungsfeld bot, gebe es keine Baugenehmigung. ( Az 1 K 174/04.KO)

Das veranlasste die beiden Matratzenartisten, nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren vor den Kadi zu gehen. Sie würden die Räumlichkeiten lediglich dazu nutzen, ihre persönlichen Neigungen auszuleben, gaben die verhinderten Kopulationsaktivisten an. Die Beziehungskiller verneinten außerdem jedes wirtschaftliche Interesse. Die Schließung beschneide ihr Recht auf freie Selbstentfaltung. Das Gericht ließ sich jedoch nicht auf ihr polygames Niveau herab. Von „privat“ und „ohne wirtschaftlichen Nutzen“ könne keine Rede sein, da das Ehepaar für seinen Partytreff annonciere, und dabei den „Partybeitrag“ von 50 bis 95 Euro ausdrücklich erwähne.

Ferner liege mit der Umwandlung der Gaststätte in einen Swingerclub eine Nutzungsänderung vor, für die in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich sei.
Für die Austellung der Genehmigung ist die Verbandsgemeinde Wissen zuständig. Sie muss prüfen, wie die Umgebung bauplanungsrechtlich ausgelegt ist.

Mit dem Sieg der Monogamie ist den Swingern in der rheinland-pfälzischen Kleinstadt der Wind aus den Segeln genommen. Die „freie Selbstenthüllung“ weicht wieder ehelicher Treue und Umsatzgewinnen im Spirituosenfachhandel.



Leserkommentare
von DrDre am 17.12.2011 17:37:55# 1
Habe beim lesen dieses Berichtes nochmal auf die URL geschaut. Tasächlich, er steht bei 123recht.net. Ich habe gedacht ich bin bei www.verhoehnen.de Alles andere als seriös, wie dieses Ehepaar hier verspottet wird!
    
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Jens-Oliver Hufer
Hamburg
Baurecht, priv., Bauträgerrecht, Fachanwalt Bau- und Architektenrecht
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