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Supermarkt über 800 Quadratmeter nicht auf der grünen Wiese - 1/1
AFP vom 24.11.2005   6039 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Supermarkt über 800 Quadratmeter nicht auf der grünen Wiese

- Bundesverwaltungsgericht weist Aldi-Klage ab

Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern sind nur in den Innenstädten sowie in ausgewiesenen Gewerbegebieten zulässig. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigt. Es wies damit eine Klage von Aldi in Baden-Württemberg ab (Az: 4 C 10.04). Nach weiteren Urteilen werden dabei aber Flächen, auf denen andere Waren getrennt verkauft werden, etwa ein Backshop, Zeitschriftengeschäft oder Getränkemarkt, nicht mitgerechnet (Az: $ C 14.04 und andere).




Aldi wollte in Dogern am Rande Donaueschingens einen bestehenden Supermarkt auf 850 Quadratmeter erweitern. Die Behörden hatten dies untersagt, weil "großflächiger Einzelhandel" dort nicht vorgesehen sei. Mit seiner Klage machte Aldi geltend, angesichts der jüngeren Entwicklung im Einzelhandel könnten 850 Quadratmeter nicht mehr als "großflächig" angesehen werden. Das Bundesverwaltungsgericht setzte die Schwelle mit 800 Quadratmetern aber deutlich darunter an. In der Vorinstanz hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Grenze sogar bei 700 Quadratmetern gesetzt.

Wie das Bundesverwaltungsgericht weiter entschied, zählen dabei alle Flächen mit, die von den Kunden betreten oder eingesehen werden können, etwa hinter der Fleischtheke, einschließlich der Flächen hinter den Kassen. Nicht zu berücksichtigen sind dagegen die Flächen eigenständiger Läden oder Verkaufstresen mit anderen Waren.

24. November 2005 - 18.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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