Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1127 Aufrufe

Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?

Guten Abend,

vor kurzem wollte ich in meinem Supermarkt, den ich nun gut 6 Jahre regelmäßig auf dem Weg von Schule - nach Hause besuche, einkaufen gehen, als mir der Zutritt verwährt wurde, da ich einen Rucksack mit mir führte.

Fakt:
- kein Schild was besagt, dass Taschen(Rucksäcke) draußen bleiben müssen.
- keine Schließfächer o.ä. Gegebenheiten um die Tasche sicher zu verstauen.
- Taschenverot bezieht sich nur auf Schüler(wie mich) und nicht auf andere Personengruppen wie z.B. Hausfrauen, Renter etc.

Im Grunde habe ich kein Problem meine Tasche abzugeben, jedoch fühle ich mich durch die willkürliche Selektion in Bezug auf das Taschenverbot diskriminiert. Ich als Schüler muss meine Tasche abgeben, weil eine haltlose Behauptung aufgestellt wird, dass ich stehlen würde, während andere friedlich mit ihren Handtaschen durch die Einkaufsgänge spazieren.

In der Filiale werden sogar Schüler rausgeworfen, die nichts kaufen wollen sondern nur ihre Freunde mit rein begleiten.

"Ihr 2 da! Geht mal von dem Regal weg. Habt ihr Geld dabei?"
"Nee ich begleite nur meinen Freund."
"Dann muss ich dich bitten den Laden zu verlassen."

Nun habe ich die Fragen:
1. Ist es erlaubt den Zutritt für einzelne Personengruppen zu beschränken? Im Prinzip ist es ja äquivalent dazu, als wenn ich sagen würde "Schwarze" dürfen keine Taschen mit rein nehmen, weil die zu viel stehlen.

2. Habe ich Recht darauf an der Kasse ein Inventarisierungsformular für den Inhalt meines Rucksacks zu verlangen? Müssen die mir einen zur Verfügung stellen?

Ich habe nicht so viel Ahnung von dem Ganzen, aber es wäre nett wenn man mir die zuständigen Paragraphen eines Gesetzbuches dazu notiert, damit ich weiß worauf ich mich berufen kann.

ich Bedanke mich schoneinmal für die Unterstützung

mit freundlichen Grüßen
Jan Seidel



-----------------
""

-- Editiert Obstsalat am 03.02.2012 18:01


von Obstsalat am 03.02.2012 17:59
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
Theoretisch kann der Supermarkt, weil er ja Hausrecht hat den Zutritt beschränken. Wahrscheinlich habe die da Erfahrungswerte wer klaut ud wer nicht.

Ich finde aber trotzdem, dass es in eurem Fall Diskrimierung ist. Deshalb solltet ihr euch mal zusammenschließen und den Laden boykottieren.

-----------------
""


von moochi am 03.02.2012 18:24
Status: Philosoph (561 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 10 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
In vielen Märkten ist zu Pausenzeit bereits Sicherheitsdienst anwesend und lässt Schüler nur einzeln rein. Weil die Schüler (einzelne) klauen wie die Raben.

Da kein Mensch ne "Tasche" zu einkaufen braucht ist es durchaus angemessen, Das er Oma Müller aber auch mit Koffer rein lässt ist keine Diskriminierung.

Es ist das Geschäft des Inhabers

Du kannst dich "aufblasen" und bekommst dann eben "Hausverbot" - das entscheidet der Inhaber, Abteilungsleiter oder die an der Kasse.

Aber du kannst dich wehren - geht alle anderswo einkaufen. Bis auf die Diebe, die können weiter klauen.
Das ruiniert den Laden - oder er erwischt die Diebe alle und hat dann kein Problem mehr.



-----------------
""


von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 03.02.2012 23:13
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 42 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
Das Verhalten des Supermarktes ist in der Tat problematisch.

Wenn der Supermarkt verlangt die Taschen abzugeben, dann muss er regelmäßig alle gleich behandeln.

Wenn er bestimmte Personengruppen anders behandelt könnte dies gegen das AGG verstoßen.

Mit Hinweis auf das Hausrecht ist das nicht einfach auszuhebeln. Ein Geschäftsinhaber hat nur ein eingeschränktes Hausrecht, wenn er ein Geschäft für die Allgemeinheit eröffnet.

-----------------
" "


von Stefan 5 am 06.02.2012 14:37
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 67 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
quote:
Wenn er bestimmte Personengruppen anders behandelt könnte dies gegen das AGG verstoßen.

§ 1 AGG:
quote:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Worunter fallen bei dir denn klauende Schüler?


von Tom998 am 06.02.2012 16:55
Status: Legende (341 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 13 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
Das falsche Gesetz erwischt ! das steht im "SGB II".

$45 Abs 1. Wer ohne Geld in einen Laden geht darf sich was mitnehmen

-----------------
""


von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 06.02.2012 16:59
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 42 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
@tom988,

ich hatte von "könnte" gesprochen.

Und hier wird ja eine bestimmte Personengruppe bestimmten Alters angesprochen.

Sehen Sie das Verhalten für rechtens an?

-----------------
" "


von Stefan 5 am 06.02.2012 19:24
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 67 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
quote:
Und hier wird ja eine bestimmte Personengruppe bestimmten Alters angesprochen.
Nö, es werden Schüler angesprochen. Dieselbe Person würde, wenn sie ohne Schulranzen/Rucksack ankommt, würde ja ganz normal reinkommen.

-----------------
""


von florian3011 am 06.02.2012 19:32
Status: Unsterblich (1446 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
Vermutlich darf auch Lieschen Müller mit der Einkaufstasche und dem Einkaufszettel rein.

Es geht wie in vielen Supermärkten zu Pausenzeiten um klauende Horden. 5 Idioten und einer kauf ein Brötchen.

Vermutlich lässt euch der Kaufmann einzeln rein. Zeig dein Geld vor, erkläre deinen Kaufwunsch. Dann gibt die Tasche deinem Kumpel.

-----------------
""


von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 06.02.2012 19:36
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 42 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
quote:
Und hier wird ja eine bestimmte Personengruppe bestimmten Alters angesprochen.

Eben.

Wenn das rechtens wäre, könnte ich in meinem Laden verfügen, dass Hausfrauen zwischen 40 und 45 Jahren mein Geschäft nicht mit Handtaschen betreten dürfen.
Das Prinzip wäre ja haargenau dasselbe.

DAS würde aber einen Medienrummel wegen Diskriminierung geben.


-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."


von Ed Wood am 06.02.2012 20:05
Status: Senior (167 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Supermarkt Taschenabgabe Diskriminierung?
quote:
Wenn das rechtens wäre, könnte ich in meinem Laden verfügen, dass Hausfrauen zwischen 40 und 45 Jahren mein Geschäft nicht mit Handtaschen betreten dürfen.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Für das vom TE beschriebene Verhalten des Ladenbesitzers gibt es ja, im Gegensatz zu deinem Absurdbeispiel, eine nachvollziehbare Begründung.



-----------------
""


von PerryRhodan am 07.02.2012 13:31
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 9 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online