Sunrise Energy GmbH: BaFin ordnet Abwicklung und Rückzahlung an

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Die Sunrise Energy GmbH mit Sitz in Berlin muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder zurückzahlen. Das hat ihr die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Juni 2015 aufgegeben.

Die Sunrise Energy GmbH hatte gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde allerdings am 25. August 2015 vom Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt. Somit ist der BaFin-Bescheid sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig, teilte die Finanzaufsicht jetzt mit.

Unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH bot die Sunrise Energy GmbH den Anlegern an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen und Festgeldvereinbarungen zu kaufen. Die Zahlung sollte in Raten und natürlich mit ordentlichen Renditen für die Anleger erfolgen. Die BaFin sieht in dem Einzug der Geldforderungen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Da die Sunrise Energy GmbH die erforderliche Erlaubnis nicht besitzt muss sie ihr Geschäft nun abwickeln und die angenommenen Gelder vollständig an die Anleger zurückzahlen.

Ob die Sunrise Energy GmbH zur Rückzahlung der investierten Beträge an die Anleger im Stande ist, muss abgewartet werden. In vergleichbaren Fällen folgte auf die Abwicklungsanordnung auch schon häufig ein Insolvenzantrag. Das muss im Fall der Sunrise Energy GmbH natürlich nicht so sein. Die Kanzlei Kreutzer aus München empfiehlt den Anlegern aber, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Zunächst sollten die Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Unternehmen formuliert werden. Sollte es zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen, könnten auch weitere rechtliche Schritte ergriffen werden.

Da die Sunrise Energy GmbH ein Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat, hat sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Als Folge davon können die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich haftbar gemacht werden. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung vorliegen. Das muss aber jeweils im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

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