Südwestrundfunk Zwangsvollstreckung

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb433891-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Südwestrundfunk Zwangsvollstreckung

Guten Tag,

heute habe ich einen Brief von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Ich solle fast 500€ zahlen oder der Gerichtsvollzieher schaut persönlich vorbei.

Kann hiergegen noch etwas unternommen werden?

Ich bin Wohnhaft bei meinen Eltern, die zahlen schon die Gebühren. Ebenfalls bin ich noch in Ausbildung.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich bin Wohnhaft bei meinen Eltern, die zahlen schon die Gebühren. Ebenfalls bin ich noch in Ausbildung. Klingt nach einem klaren Fall von "alle Briefe ignoriert". Wie alt sind Sie und haben Sie schon mal außerhalb des Elternhauses gewohnt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb433891-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich bin Wohnhaft bei meinen Eltern, die zahlen schon die Gebühren. Ebenfalls bin ich noch in Ausbildung. Klingt nach einem klaren Fall von "alle Briefe ignoriert". Wie alt sind Sie und haben Sie schon mal außerhalb des Elternhauses gewohnt?


Ich bin 25 Jahre alt. Habe bereits außerhalb des Elternhauses gewohnt, ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Habe bereits außerhalb des Elternhauses gewohnt, ja. Tja, das ist dann meist der Grund: Alter Wohnsitz nicht beim BS abgemeldet, folglich laufen die Beiträge weiter... Da kann man nichts machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb433891-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, danke erstmal für die Info.
Rückwirkend lässt sich da auch nichts machen und ich muss die Vollstreckungsgebühren bezahlen?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SabJ
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Dann solltest du schleunigst einen Widerspruch einlegen. Die Kosten scheinen nicht berechtigt zu sein, wenn deine Eltern bereits die ganze Zeit den Betrag zahlen. Die Rundfunkanstalt macht solche Fehler gerne mal...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Die Kosten scheinen nicht berechtigt zu sein, wenn deine Eltern bereits die ganze Zeit den Betrag zahlen. Die Rundfunkanstalt macht solche Fehler gerne mal... Natürlich sind die Kosten berechtigt, da es um die es des alten und nicht abgemeldeten Wohnsitzes geht.
Rückwirkend lässt sich da auch nichts machen Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie kann denn der Gebührenbescheid denn an den alten Wohnsitz wirksam zugestellt werden, wenn der Beitragsschuldner dort nicht wohnt?
Ohne eine bestandskräftigen Bescheid darf der Gerichtsvollzieher gar nicht pfänden, oder irre ich mich?

Letztendlich befreit das den TE nicht von der Zahlungspflicht, wenn er sich nicht abgemeldet hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wie kann denn der Gebührenbescheid denn an den alten Wohnsitz wirksam zugestellt werden, wenn der Beitragsschuldner dort nicht wohnt? Wer sagt denn, das das nicht passiert ist? Viele Leute lesen diese Briefe nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb433891-93):
Ich bin Wohnhaft bei meinen Eltern

Zitat (von fb433891-93):
Habe bereits außerhalb des Elternhauses gewohnt

Beitragspflichtig ist man durch innehalten einer Wohnung. Ein Haus kann mehrere Wohnungen enthalten. Bitte beachten!

Zitat (von vundaal76):
Wie kann denn der Gebührenbescheid denn an den alten Wohnsitz wirksam zugestellt werden, wenn der Beitragsschuldner dort nicht wohnt?

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

Zitat (von muemmel):
Alter Wohnsitz nicht beim BS abgemeldet, folglich laufen die Beiträge weiter... Da kann man nichts machen.

Jupp. Die Beitragspflicht besteht meines Erachtens noch durch Nichtabmeldung.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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