Suche dringend RAT Vollmacht Sorgerecht
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Suche dringend RAT Vollmacht Sorgerecht
Ich habe meiner Ex eine Vollmacht in mediziischen Angelegenheiten gegeben. Dies wurde beim Familiengericht schriftlich festgehalten.Ich habe morgen einen erneuten termin beim Familiengericht, wegen einer Umgangsregelung.
Nun ist meine Frage Kann ich die Vollmacht, die ich vor einem halben Jahr gegeben habe, widerrufen?
Gründe: meine ex teilt mir nun garnichts mehr mit und ich erfahre nebenbei dann von unserem Kind schwerviegende Krankheiten.
Bin für Antworten dankbar
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von Oliver1234 am 27.06.2011 17:54
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>Suche dringend RAT Vollmacht Sorgerecht
Ja, Vollmachten kannst du wiederrufen.
Bist du morgen anwaltlich verteten?
Sprich das direkt vor Gericht an.
von Nick_19 am 27.06.2011 18:35
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>Suche dringend RAT Vollmacht Sorgerecht
Eine Vollmacht kann zu jeder Zeit widerrufen werden.
Sie kann aber auch so erteilt werden, dass Dich die Kindesmutter über Erkrankungen des Kindes zu informieren hat. Die Vollmacht sollte sich auf ärztliche "Notfallhilfe" beschränken.
D.h: Tritt ein medizinischer Notfall ein, darf die Mutter sofort handeln. Bei allen anderen medizinischen Angelegenheit muss sie Dich fragen bzw.informieren.
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
von Hexlein456 am 28.06.2011 07:28
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>Suche dringend RAT Vollmacht Sorgerecht
...nur ob sie dich dann informiert ist auch noch in den Sternen geschrieben.
Ob Vollmacht oder nicht. Bei Notfall-OP's gerade bei schweren Erkrankungen wird gleich operiert. Macht ja auch keinen Sinn erst alle nötigen Unterschriften einzuholen wenn es um Leben und Tod geht.
Das ist genauso wie mit den Schulzeugnissen. Wenn die Mutter rumbockt bekommst du die auch nicht so leicht zu Gesicht.
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von henriette68 am 28.06.2011 07:47
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>Suche dringend RAT Vollmacht Sorgerecht
Es ist normalerweise üblich, alle halben Jahre das nicht sorgeberechtigte Elternteil über Leistungen in der Schule zu informieren. Besteht gemeinsames Sorgerecht, kann sich das Elternteil ja auch direkt in der Schule informieren. Ist dann doch kein Problem.
Bei ärztlichen Behandlungen ist es normalerweise so, dass Routinefälle nicht der Involvierung des zweiten Sorgeberechtigten bedarf. Beispiel: mein Kind hat eine Erkältung. Die wird der Arzt auch ohne eine zweite Unterschrift behandeln. Anders ist es bei nicht Routine-Eingriffen, also etwa einer komplizierten OP, zu der es auch noch medizinische Alternativen gibt.
wirdwerden
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von wirdwerden am 28.06.2011 08:54
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