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Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Sturz über "Tigerente"

AFP VOM 6.11.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 4527 Aufrufe
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Tigerente, Kinderzimmer, Schmerzensgeld, Kindergarten

Urteil: Kindergarten verletzte Aufsichtspflicht nicht

Janosch-Figuren dürfen auch weiterhin im Kindergarten frei "herumlaufen": Eine verärgerte Mutter scheiterte jetzt mit einer Klage auf Schmerzensgeld, nachdem ihre Tochter über eine 15 Kilo schwere "Tigerente" gestolpert war und sich den Zeh gebrochen hatte. Nach dem vom Münchner Amtsgericht veröffentlichten Urteil hatte weder die Erzieherin des Mädchens wie von der Mutter vorgeworfen ihre Aufsichtspflicht verletzt, noch sei die Janosch-Figur aufgrund ihres Gewichts zum Spielen ungeeignet gewesen.

"Nicht für jedes sich verwirklichende Lebensrisiko gibt es einen Verantwortlichen", gab das Gericht der Mutter mit auf den Weg. Das bloße Gewicht des Spielzeugs sei kein Klagegrund, da es im Gegenteil auch eine höhere Standfestigkeit mit sich bringe. Leichteres Spieleug könne schneller umkippen und außerdem zum Schlagen benutzt werden. Fest verankertes oder unbewegliches Spielzeug sei ein Hindernis.

Nach der Argumentation der Mutter müssten selbst Gummibälle verboten werden, da Kinder auf ihnen ausrutschen könnten, befand das Amtsgericht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lag demnach nicht vor, weil eine Erzieherin sich nicht ununterbrochen um jedes einzelne Kind kümmern könne. (Az.: 262 C 20011/06)

6. November 2006 - 11.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




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