>Sturz durch Hundeangriff
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
An ersatzfähigen Schadenspositionen machen Sie hier nur „Urlaubsersatz" geltend. Zwar gibt’s im Reisevertragsrecht Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden, doch hier gibt’s keinen Reisevertrag. Ersatzfähig wäre allenfalls der „Geldwert" ihrer Urlaubstage. Da Sie sich aber als Angestellter auch im
Urlaub hätten krankschreiben lassen können, gehen Ihnen die Urlaubstage nicht verloren (haben Sie das unterlassen, ist das nicht vom Schädiger zu vertreten). Sind Sie selbständig, können Sie nachgewiesenen Verdienstausfall geltend machen, doch wenn Sie eh Urlaub gemacht haben, wird es keinen Verdienstausfall geben.
Im-Urlaub-rumhumpeln-müssen-mit-Krücken ist allenfalls ein Argument, dass bei der Höhe des zu bemessenden Schmerzensgeldes eine Rolle spielt. Dafür mag’s vielleicht einen „Bonus" obendrauf geben, aber um hier zu Höhe des Schmerzengeldes etwas zu sagen ist der Sachverhalt viel zu dünn. Schmerzensgeld gibt es meiner Meinung nach allenfalls im untersten Bereich.
Setzen Sie sich noch einmal in ruhe hin und prüfen Sie mögliche Schadenersatzpositionen (Hose kaputt?), denken Sie sich ein kleines Schmerzensgeld dazu (500,- € ?), bitten Sie den Halter, dies bei seiner hoffentlich vorhandenen Tierhalterhaftpflicht zu melden und warten Sie ab, was passiert.
von Ilsa1939 am 27.07.2009 18:14
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