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Sturz durch Hundeangriff

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Sturz durch Hundeangriff

Hallo Zusammen ich habe da mal ne frage.ich wurde von einem hund angesprungen (dieser war aber an der Leine Herrchen konnte den wohl nicht halten)und umgestoßen. Dabei stürzte ich so blöd das ich mir das rechte Sprunggelenk gezerrt u gestaucht habe. War in der Notaufnahme und bekam Gehhilfen ne Schiene und Schmerztabletten. Das blöde ist es war mein 1. Urlaubstag und ich war verreist.Den ganzen Urlaub mit Krücken und so. Kann ich Schmerzensgeld sowie Urlaubsausfall fordern.


von md-andy am 27.07.2009 12:53
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 89 weitere Beiträge zum Thema "Sturz".


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>Sturz durch Hundeangriff
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

An ersatzfähigen Schadenspositionen machen Sie hier nur „Urlaubsersatz" geltend. Zwar gibt’s im Reisevertragsrecht Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden, doch hier gibt’s keinen Reisevertrag. Ersatzfähig wäre allenfalls der „Geldwert" ihrer Urlaubstage. Da Sie sich aber als Angestellter auch im Urlaub hätten krankschreiben lassen können, gehen Ihnen die Urlaubstage nicht verloren (haben Sie das unterlassen, ist das nicht vom Schädiger zu vertreten). Sind Sie selbständig, können Sie nachgewiesenen Verdienstausfall geltend machen, doch wenn Sie eh Urlaub gemacht haben, wird es keinen Verdienstausfall geben.

Im-Urlaub-rumhumpeln-müssen-mit-Krücken ist allenfalls ein Argument, dass bei der Höhe des zu bemessenden Schmerzensgeldes eine Rolle spielt. Dafür mag’s vielleicht einen „Bonus" obendrauf geben, aber um hier zu Höhe des Schmerzengeldes etwas zu sagen ist der Sachverhalt viel zu dünn. Schmerzensgeld gibt es meiner Meinung nach allenfalls im untersten Bereich.

Setzen Sie sich noch einmal in ruhe hin und prüfen Sie mögliche Schadenersatzpositionen (Hose kaputt?), denken Sie sich ein kleines Schmerzensgeld dazu (500,- € ?), bitten Sie den Halter, dies bei seiner hoffentlich vorhandenen Tierhalterhaftpflicht zu melden und warten Sie ab, was passiert.




von Ilsa1939 am 27.07.2009 18:14
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
Na besten Dank. Ich habe jetzt das Geld für den Urlaubsplatz und Schmerzensgeld geltend gemacht. Mal schauen.


von md-andy am 28.07.2009 11:16
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
Der Schädiger hat es seiner vorhandenen Haftpflich gemeldet. Die VHV meldete sich jetzt bei mir das der Schaden gemeldet wurde und nun von denen noch die Zeugenaussage eingeholt wird.Arztrechnungen solle ich bei der Krankenkasse einreichen die Vorleistungspflicht hat.Ich habe doch eh keine Rechnungen.Der KK habe ich doch das garnicht gesagt bisher das ich Ansprüche stelle. Muss ich das machen. Kann ich einen Anwalt nehmen und wer zahlt den. Danke für Infos

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von md-andy am 03.09.2009 11:02
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
die Kasse braucht immer etwas länger.

Je nach Höhe der Kosten wird sich die irgendwann bei dir melden und nach dem Schädiger fragen

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von Jogibear. am 03.09.2009 13:17
Status: Legende (388 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 17 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
Die Kasse weis´doch garnichts davon. Muss ich das melde Wie ist das mit nem Anwalt

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von md-andy am 03.09.2009 13:54
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
fremdverursachte Körperschäden, die zu Behandlungskosten führen, MUSS man der KK melden (s.Satzung).
Anwalt macht erst im Streitfall Sinn, insbesondere bei dem Schadensumfang. Im Zweifsfall zahlst du den RA bzw. mußt in Vorlage treten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 06.09.2009 12:03
Status: Unsterblich (4388 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
Gut das habe ich nicht gewusst. Reicht es denn wenn ich das jetzt der KK nachmelde? Gleich die Schadennummer mit angeben, denn habe letzte Woche von der gegnerichen Versicherung Post bekommen.

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von md-andy am 07.09.2009 12:00
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
So jetzt gibt es Neugkeiten in meinem Fall.
Die Zeugenaussage ist bei der Versicherung. Es wurde bezeugt das ich vom Hund angesprungen wurde und dadurch stürzte, so wie es auch war.
Jetzt schreibt die Versicherung mir:
Laut unseren Informationen sind sie umgeknickt als sie mit Badelatschen durch den Sand-Waldweg hastig liefen.Es kam zu keinem Zeitpunkt zu einer Berührung mit dem Hund.Auch Im Arztbrief ist nicht von einer Berührung mit dem Hund die Rede. Also Anspruch abgelehnt. FRESCHHEIT FINDE ICH
Wichtig ist doch der Arztbrief und ich muss dem doch nicht meine Lebensgeschichte erzählen, der ist in der Notaufnahme und hat wohl selbst den Kopf voll oder.
Hat es denn nun Sinn nen Anwalt zunehmen. Sind ja auch immer horrende Kosten.

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von md-andy am 12.10.2009 09:32
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
Tja. Wer etwas haben will, in diesem Fall Sie, muss es im Zweifel beweisen und einklagen. Aus Sicht der Tierhalterhaftpflicht sind ja alleine Sie schuld („Es kam zu keinem Zeitpunkt zu einer Berührung mit dem Hund.“). Sie müssen halt abwägen, ob Ihnen der Nachweis eines durch den Hund verschuldeten Sturzes gelingt (Gibt es Zeugen?). Sie werden auch abwägen müssen, ob sich ein Prozess finanziell lohnt und das hängt von der Höhe ihrer Ersatzforderung ab. Sie haben hier bisher nicht gesagt, welche Schadenspositionen Sie geltend machen. Mir scheint, dass es außer Schmerzensgeld nicht viel anders gibt und ich meine, dass Schmerzensgeld eher im unteren Bereich fällig wäre. Von daher lohnt sich ein Prozess – selbst wenn Sie Nachweise hätten – nicht unbedingt. Dies ist aber möglicherweise auch der Grund, weswegen die Versicherung „mauert“ (neben der offenbar unzutreffenden Schadensmeldung des Hundehaltes, auf die sich die Versicherung zurückzieht).

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von Ilsa1939 am 12.10.2009 19:28
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)

>Sturz durch Hundeangriff
Hallo, ich habe einen Zeugen und zwar den Vermieter meines Ferienhauses in dem ich dort Urlaub machen wollte. Er zeigte mir das Boot und dabei passierte es ja. Er hat auch seine Aussage gemacht bei der Versicherung.Ansprüche habe ich gestellt:Geld für den Urlaubsplatz (500€) sowie pauschal 1000€ Schmerzengeld erstmal so pauschal.

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von md-andy am 13.10.2009 08:17
Status: Senior (109 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)


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