364.737
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Mietrecht, Pachtrecht » Sturmklingeln des Vermieters führt ...

Sturmklingeln des Vermieters führt nicht zum Schadensersatz

Von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
17.8.2012 | Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht | 1322 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Räumungsklage, Sturmklingeln, Schadensersatz, Kündigung, Privatsphäre

AG München, Urt. v. 06.03.2012 -- 473 C 31187/11

In einem nun vor dem Amtsgericht München verhandelten Räumungsrechtsstreit verteidigte sich die Mieterin gegen den von der Vermieterin zur Kündigung herangezogenen Mietrückstand mit kurioser Begründung: die Vermieterin habe nämlich mehrere Schreiben durch ihre Tochter persönlich an der Wohnungstür übergeben lassen. Diese habe zuvor Sturm geklingelt. Dadurch habe die Vermieterin in ihre Privatsphäre eingegriffen, ihre Gesundheit beschädigt und die Ausübung ihrer elterlichen Sorge beeinträchtigt. Ihre 17-jährige Tochter habe nämlich aufgrund des Sturmklingelns Angstzustände bekommen und sei in der Folge zu ihrem Vater gezogen. All dies begründe einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 15.000 €, mit dem die Mieterin sodann die Aufrechnung gegen die Mietforderung erklärte und im übrigen Widerklage erhob.

Der Räumungsklage hat das Gericht stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Ein zur Aufrechnung stehender Schadensersatzanspruch der Mieterin sei nämlich nicht erkennbar. Das Übergeben von Schriftstücken an der Haustür oder an der geöffneten Wohnungstüre stelle keinen Eingriff in die Privatsphäre dar. Auch im Sturmklingeln sei kein solcher Eingriff zu sehen. Der Mieterin habe es im übrigen freigestanden, nicht zu öffnen. Zudem sei, selbst wenn man darin einen Eingriff sehen wurde, dieser jedenfalls unerheblich und nicht geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Der Vermieterin sei ein nachvollziehbares Interesse daran zuzubilligen, wichtige Schreiben, wie zum Beispieldie Kündigung, persönlich der Mieterin zu übergeben.

SEIT 2004 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Andreas Schwartmann
Köln
695 Bewertungen
Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Urheberrecht
 Pers. Direktanfrage 

Auch ein Eingriff in die elterliche Sorge wurde vom Amtsgericht abgelehnt. Dass sich die 17-jährige Tochter dazu entschieden habe, zum Vater zu ziehen, könne nicht der Vermieterin zugerechnet werden. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, dass durch das einmalige Ereignis des Sturmklingelns ein psychischer Druck erzeugt worden sei, mit der Folge, dass die Tochter ausziehen musste.

Beraterhinweis:

Gerät der Mieter mit 2 Monatsmieten in Zahlungsrückstand, droht ihm die fristlose Kündigung des Mietvertrages. In der Folge muss der Mieter die gekündigte Wohnung räumen. Kommt er dem nicht nach, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. In solchen Räumungsklageverfahren versuchen Mieter häufig die zur Kündigung herangezogene Mietforderung zu Fall zu bringen. In Betracht kommen dafür regelmäßig Mietmängel, die zur Minderung der Miete führen oder Schadensersatzansprüche begründen können. In einem solchen Fall bestehen durchaus Chancen, den zur Kündigung führenden Mietrückstand entscheidend zu reduzieren, wenn nicht gar komplett erfolgreich zu bestreiten.

In dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall ist die Fantasie der Mieterin aber nicht belohnt worden. Da sie sich nicht mit der Aufrechnung gegen die Mietforderung begnügt hat, sondern darüber hinaus sogar Widerklage erhoben hat, hat sie nun erhebliche Kosten zu tragen.

Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Abmahnhotline: 0800 365 7324
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109895
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Grünen haben die Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Was sagt ihr zur Geschwindigkeitsbegrenzung?