Stundenlohn für Eigenleistung

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Diagtech
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Stundenlohn für Eigenleistung

Hallo und guten Tag.
Welchen Stundenlohn kann man für Eigenleistung ansetzen?
Betreff: Dachgeschoßumbau, die ausgeführten Arbeiten umfassen das Auskernen des Dachgeschosses, Maurerarbeiten, verlegen der Elektrik, Innenausbau mit Ständerwänden und die Isolierung des Innendaches.

Verbaut?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hallo!

Ich würde an deiner Stelle so ca. 20-25 Euro ansetzen. Du musst immer davon ausgehen, dass die Gegenseite argumentieren wird, dass du kein Fachmann bist und deshalb keinen Facharbeiterlohn ansetzen kannst. Wenn solche Arbeiten jedoch privat ausgeführt werden so erkennen die Gerichte im allgemeinen, dass die Arbeiten schon fachgerecht durchgeführt wurden, denn wenn einer keine Ahnung hat oder handwerklich ungeschickt ist, wagt er sich eh nicht an solche Sachen.

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"Scientia potentia est."

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wem gegenüber sollen denn die Stunden nachgewiesen werden?
Der Versicherung? Der Schwiegermami,dem Gericht?

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

29x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wem gegenüber sollen denn die Stunden nachgewiesen werden?
Der Versicherung? Der Schwiegermami,dem Gericht?
Was ist dein Beruf?
Handwerker? Schüler?
Lehrling?

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diagtech
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich muß keinem meine erbrachten Stunden nachweisen. Tatsachen sprechen in diesem Falle für sich. Ich bin gelernter Handwerker. Mein erhoffter Anspruch richtet sich an meine Ex-Schwiegereltern. Ich muß gegenüber meinem Anwalt nur äußern wie hoch mein Anspruch ausfallen kann.;)

-- Editiert von Diagtech am 05.09.2007 21:17:06

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die vorgenannten Arbeiten sind mit äußerster Vorsicht zu deklarieren bzw. zu nennen. Es gibt Gewerke, die Ihnen bei der Forderung nach Bezahlung das *Genick* brechen könnten. Immer Vorausgesetzt >> die Ex-Schwiegereltern sind nicht total auf den Kopf gefallen oder haben einen pfiffigen Anwalt. Ferner sollte die Forderung (privat) nicht über 12,50 EUR/Std. liegen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Also wenn du im Rahmen der normalen Familienhilfe deinen Schwiegereltern (heute Ex) beim Dachausbau geholfen hast, dann kann es sein, dass du gar nichts bekommst, es sei denn ihr habt vorher etwas vereinbart.
Wenn du Geld sehen möchtest - denke auch an die Problematik Schwarzarbeit/Steuern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Diagtech
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal...
von Schwarzarbeit kann nicht die Rede sein, ich war selbst Bauträger und habe auch selbst die Baugenehmigung gestellt. Meine Ex-Schwiegereltern haben durch meine Arbeitsleistung einen Mehrwert an Ihrem Haus. Diese Arbeitsleistung möchte ich nur entlohnt haben. Ich muß nun dem Anwalt angeben wie, was und in welchem Zeitraum ich gemacht habe. Ziel war es natürlich durch Eigenleistung später preiswerter zu Wohnen, das habe ich dann (für ein Jahr) durch einen "preiswerte" Miete gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Kenn ich.
Ein Bekannter hatte das gleiche Problem. Ging um eine rel. hohe Summe. Unterm Strich ist ausser einem Haufen Ärger nicht viel übrig geblieben. Habe selbst die Berechnungen mit erstellt. Gegenseite hat später behauptet alles sei nicht Fachmännisch erstellt worden, und die Beseitigung der Mängel würde locker den Anteil aufgebrauchen. Dann sollte Gutachter eingeschaltet werden, und glaub mal, die finden immer was. Garantiert. Und der Gegengutachter auch. Dein / Euer Geld sowieso. Und so weiter.... Das zog sich über ne ewige Zeit.

Meine Meinung:
Wenn die Gegenseite nicht vernünftig mit sich reden lässt, und sowieso alles übern Anwalt läuft, kannst du die Leistungen besser abschreiben, und nicht die Anwälte und Gerichte noch mehr füttern. Meiner Meinung nach die einzigen Nutznießer.

Dennoch, da du dich nicht abbringen lassen wirst, wünsche ich dir viel Erfolg und Glück.

Gruss Gast

14x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb456600-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

wie ist den der Ausgang dieser Forderung gegenüber der Schwiegereltern ?

1x Hilfreiche Antwort

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