Stundenkürzung im arbeitsvertrag

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474563-76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Stundenkürzung im arbeitsvertrag

Hallo.mein ehemaliger Arbeitgeber wollte heute von mir,das ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe.er wollte in diesem meine Stunden von einer 40Std.woche auf 25Std. runtersetzen.allerdings habe ich bereits zum 22.08.2017 gekündigt.also fast 3Wochen nach meiner kündigung verlangt er das.hatte das auch schonmal jemand und kann mir sagen was er davon hätte
Danke schonmal.kristin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was er davon hätte? Geld gespart, denke ich.
Und: Du musst das nicht unterschreiben. Wenn er das gegen deinen Willen durchsetzen will, soll der Chef dir doch eine Änderungskündigung geben!

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von go474563-76):
allerdings habe ich bereits zum 22.08.2017 gekündigt.


Ich vermute mal, dass Sie am 22.08.2017 gekündigt haben und nicht zum 22.08.2017. Wäre es wirklich "zum" wäre das Arbeitsverhältnis längst beendet, was dann das Ansinnen des Chefs wirklich ad absurdum führen würde.

Ansonsten schließe ich mich blaubär+ an.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go474563-76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das Arbeitsverhältnis ist seit dem 22.08.2017 beendet.deswegen wundert es mich ja das meinte ehemaliger Chef 3Wochen später um diese unterschrieben bittet.denn das Arbeitsverhältnis ist seit 3Wochen beendet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Soll die Stundenkürzung für die Vergangenheit gelten?

Wenn ja, war sie irgendwie abgesprochen und wurden Sie auch nur in reduzierten Umfang eingesetzt?

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#5
 Von 
go474563-76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein mein arbeitsvertrag ist auf 40Std.und nun wollte er ihn rückwirkend auf 25 zurücksetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go474563-76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke ja auch bald das das finanzielle Vorteile für ihn hätte.oder mit der Krankenkasse Zutun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nicht unterschreiben, Forderung ignorieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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