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28.08.2008
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Torsten Stumm-Hagendorn
Torsten Stumm-Hagendorn, Berlin
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Erbrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Mietrecht, Strafrecht.
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» Online Rechtsberatung
Adresse:Clayallee 333
14169
Berlin
Telefon:030-85075430
Fax:030-85075431
E-Mail:tsh@anwaltskanzlei-rose.de
Internet:rechtsanwalt-stumm.de
Amtsgerichtsbezirk:Berlin
Mitglied der Kammer:Berlin
Beruf:Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland
Mitgliedschaft:Anwaltskanzlei & Notariat Rose
Sprachen:Englisch
Französisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht
Rechtsberatung ab €40
Vertragsrecht
Rechtsberatung ab €40
Arbeitsrecht
Rechtsberatung ab €40
Interessensschwerpunkte:
Mietrecht
Rechtsberatung ab €40
Strafrecht
Rechtsberatung ab €40
Artikel von Torsten Stumm-Hagendorn
Ratgeber » Erbrecht
Die Entlassung des Testamentsvollstreckers
Mit der Benennung eines Testamentsvollstreckers verfolgt der Erblasser u.a. den Zweck, eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu sichern und den Familienfrieden zu wahren. ...
Ratgeber » Familienrecht
Fortbestand des Abfindungsvergleichs nach Wiederverheiratung
Haben Eheleute im Scheidungsverfahren eine Vereinbarung über die zukünftige Zahlung von Unterhalt an die Ehefrau getroffen, so kommt bei Wiederverheiratung der Ehefrau zugunsten ...
Ratgeber » Mietrecht, Pacht
Vermeidbarkeit hoher Kosten bei Zwangsräumung von Wohnungen
Zu den besonders negativen Seiten des Vermieterdaseins zählt der Kostenaufwand, der nach erstrittenem Räumungsurteil im Fall der zwangsweise durchzuführenden Räumung durch ...
Ratgeber » Mietrecht, Pacht
Räumungsvollstreckung gegen den nichtehelichen Lebenspartner, der selbst nicht Mieter ist
Um ein gerichtlich erstrittenes Räumungsurteil faktisch umzusetzen, bedarf es –sofern der Mieter nicht freiwillig aus der Wohnung auszieht- der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. ...


Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist an folgenden Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt: Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Arbeitsgericht in allen Instanzen, Verwaltungsgericht in allen Instanzen, Sozialgericht in allen Instanzen und Finanzgericht in allen Instanzen.


Bitte berufen Sie sich bei Ihrer Anfrage auf 123recht.net

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