Liebe Steuer Experten,
ich habe meinen Wohnsitz in China. Kein EInkommen in Deutschland.
Ich habe nun Aktienoptionen verkauft, welche ich vor vielen Jahren von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten hatte. Es handelt sich lediglich um 3000 Euro :-(
Mein Verstaendniss (basierend auf Google) ist, dass ich nun beschraenkt Einkommenssteuerpflichtig bin und eine Steuererklärung abgeben muss. Ist dies tatsächlich der Fall? :-(
Stuererklaerung - beschraenkt Stuerpflichtig?
28. Juli 2017
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Frage vom 28. Juli 2017 | 06:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stuererklaerung - beschraenkt Stuerpflichtig?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2017 | 11:01
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Nein, sind sie nicht, da sie nicht mehr für ihren Arbeitgeber tätig sind.Der Verkauf der Aktienoptionen unterliegt laut DBA Deutschland-China der 100% Besteuerung in China. Ausserdem werden solche Gewinne auch nach dem deutschen Steuerrecht nicht als beschränkt steuerpflichtige Einkünften behandelt.
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