>Studiumskosten mit Verlustvortrag -- sonstige EInnahmen als Student
Die Crux an der Sache ist, dass die bis zum 31.12.2003 kumulierten Verluste sofort verbraucht werden, sobald „Verrechnungssubstrat“ vorhanden ist, und zwar zwingend (
§ 10d Abs. 1 EStG). Ein Wahlrecht – was zur Beeinflussung der Steuerprogression sicherlich interessant wäre – besteht insoweit nicht.
Um das Ganze etwas plastischer zu machen, folgender Fall:
Verlust 2001: 2000 €
Verlust 2002: 2000 €
Verlust 2003: 3000 €
Kumuliert 2003: 7000 €
Per 31.12.2003 gesondert festzustellender Verlustvortrag zur Einkommensteuer: 7000 €
In 2004 hat man jetzt steuerpflichtige (aber unter dem Grundfreibetrag von 7.664 € liegende) Einkünfte von 7500 €.
Du reichst Deine Einkommensteuererklärung 2004 ein (hierzu bist Du verpflichtet, weil im vorangegangenen Veranlagungszeitraum ein Verlust festgestellt worden ist). Das Finanzamt ermittelt jetzt Deine Besteuerungsgrundlagen (isoliert betrachtet und vereinfacht dargestellt) wie folgt:
Summe der Einkünfte / Gesamtbetrag der Einkünfte 7.500 €
./. Verlustvortrag 2003 ./. 7.000 €
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zu verst. Einkommen 2004 500 €
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Die Verluste verbrauchen sich hier steuerneutral bzw. ohne Auswirkung innerhalb des Grundfreibetrags. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.
Fazit: Die Mühe lohnt nur, wenn man die Verluste über 2004 und 2005 bis nach 2006 retten kann.
Wenn dies klappt, dann wird der Steuerbescheid 2006 gem.
§ 175 AO geändert, weil der Verlustfeststellungsbescheid 2005 ein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid 2006 darstellt. In diesem Fall würdest Du dann nachträglich für das Veranlagungsjahr eine entsprechende Mehrerstattung erhalten.
von Concoo am 23.03.2008 01:07
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