Studium ohne Abitur

Mehr zum Thema: Studienplatzrecht, Studium, Abitur, Meisterbrief, Eignung, Hochschule, Qualifikation
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Mit dem Meisterbrief an die Hochschule

Politisch gewollt, seit einiger Zeit auch rechtlich möglich:

Nunmehr ist es auch beruflich Qualifizierten grundsätzlich erlaubt, ein Studium ohne Abitur oder Fachabitur aufzunehmen. Allerdings gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Voraussetzungen. Als besondere berufliche Qualifikation wird beispielsweise angesehen:

  • eine mehrjährige Berufsausbildung und eine darauf folgende, mindestens dreijährige Berufserfahrung oder
  • ein Meisterbrief in einem Handwerk oder eine vergleichbare Qualifikation.

Diese Qualifikationen berechtigen in allen Bundesländern zumindest zum Studium in entsprechenden Fachrichtungen an Fachhochschulen. Die Fachrichtung muss in einer Verbindung zum Studienfach stehen.

In einigen Bundesländern sind beruflich Qualifizierte sogar zum Studium in allen Fachrichtungen an allen Hochschulen berechtigt. In diesem Fall stehen die beruflich Qualifizierten den Abiturienten zulassungsrechtlich gleich. Damit eröffnet der Meistergrad den Zugang zu Universität.

Eignungsfeststellung

Zu beachten ist, dass es neben der beruflichen Qualifikation unter Umständen noch eines Beratungs- oder Eignungsgesprächs, einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums bedarf.

Beratungs- oder Eignungsgesprächen stellen zunächst einen Beratungs- und Orientierungsservice für Bewerber dar. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die nötigen persönlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Absolvierung eines Studiums vorhanden sind. Dabei dienen diese Gespräche oftmals dazu, anhand der vorliegenden Qualifikationen die Note festzulegen, auf deren Grundlage an der Vergabe der Studienplätze teilgenommen werden kann.

Demgegenüber besteht die Zugangsprüfung aus einem schriftlichen und/oder einem mündlichen Teil. Die Prüfung bezieht sich auf allgemeine und fachliche Kenntnisse, die für das Studium benötigt werden, nicht aber auf Studieninhalte.

Das Probestudium schließlich soll dazu dienen, die Studierfähigkeit des Bewerbers unter realen Bedingungen zu testen. Dabei kann das Probestudium bis zu vier Semester dauern.

Gemeinsam haben diese Hürden damit, dass die Studierfähigkeit unter Beweis gestellt werden soll. Allerdings sind die einzelnen Voraussetzungen dabei nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Zum Teil ist es auch den Hochschulen erlaubt festzusetzen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch ist zu beachten, dass zwischen einfach beruflich Qualifizierten und solchen mit Meistertitel oder Abschluss als Techniker unterschieden wird.

Teilnahme am Vergabeverfahren um freie Studienplätze

Die Zahl der Studienplätze für Studierende ohne Abitur ist häufig begrenzt. Die Vergabe erfolgt jedoch immer unter Berücksichtigung der Abschlussnote. Insoweit steht die Abschlussnote der Ausbildung oder der Meisterprüfung der Abiturdurchschnittsnote gleich.

Das könnte Sie auch interessieren
Studienplatzrecht Hochschulstart-Bewerbung und Studienplatzklagen - Neuerungen zum WS 2011/12