Studium nachträglich absetzen

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
PieBar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Studium nachträglich absetzen

Hallo,

ich habe von 1999 bis 2006 studiert und in 2008 zum ersten Mal ein zu versteuerndes Einkommen erzielt. Mir wurde einst empfohlen, dass ich meine kompletten Studienkosten im ersten Arbeitsjahr als Werbungskosten vortragen solle. Heute hat mir ein MA vom Finanzamt erklärt, dass dies nicht mehr ginge und ich nur noch rückwirkend bis 2005 abrechnen dürfe und dann auch nur die Kosten, die in den jeweiligen Jahren angefallen seien.

Gibt es da irgendwelche andren Möglichkeiten meine geamten Studienkosten noch geltend zu machen und was muss ich für die Jahre 2005 und 2006 beachten?!

Ergänzend muss ich noch sagen, dass ich an einer privaten Hochschule studiert habe.

Vielen Dank und Gruss

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6 Antworten
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#2
 Von 
PieBar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab jetzt nochmal etwas im Internet recherchiert und bei meinem Finanzamt angerufen. Es greift in meinem Fall eine 7-Jahres-Frist. Ich kann heute noch ne Abrechnung für 2002 und 2003 machen und damals waren Studienkosten noch Werbungskosten. Für die darauffolgenden Jahre kann ich es auch so probieren, das Finanzamt lehnt dann aber erstmal ab und will es nur als SA anerkennen. Dagegen lege ich Einspruch ein und warte auf die neueren Urteile - dann kann ich da ev. auch Werbungskosten geltend machen.

Hier steht was dazu: http://www.steuerkanzlei-wilm.de/articles/abgabe-der-steuererklaerung-bei-arbeitnehmern,19.html

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis ist der Tipp nicht richtig, da für eine Verlustfeststellung entgegen der Darstellung in dem Artikel keine Erklärungspflicht mehr besteht(§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 55j EStG ). Es gilt also die 4-Jahrsfrist. Die entsprechende Änderung des § 46 EStG erfolgte im Dezember 2006. Viele Tipps stammen gerade aus der zeit kurz davor.

Obwohl steuerrat24 als Quelle angegeben wurde, findet man dort diesen Tipp nicht mehr, wahrscheinlich aus o.g. Gründen.

Hat das Finanzamt Dir tatsächlich zugesagt, dass die Studienkosten für 2002 und 2003 noch anerkannt werden, wenn Du jetzt eine Steuererklärung abgibst?

Für die Jahre ab 2004 werden die Studienkosten nur noch als Sonderausgaben anerkannt. Es ist richtig, dass dagegen entsprechende Klagen laufen, die man natürlich abwarten kann. Nach meiner Einschätzung kannst Du aber nur für die Jahre ab 2005 eine Steuererklärung abgeben, dann Einspruch gegen dagegen einlegen und hoffen, dass die bereits laufenden Klagen zu einem für Dich positiven Ergebnis führen.

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#4
 Von 
PieBar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, das Finanzamt hat mir gesagt, dass ich noch ab 2002 Steuererklärungen einreichen kann. Die genauen Hintergründe werden in dem von mir verlinkten Artikel beschrieben. Der ist scheinbar aus 2008 und noch heute gültig. Es gibt ne 7-Jahresfrist in dem speziellen Fall. Vor 2003 konnte man noch Werbungskosten geltend machen und danach wurde es abgeschafft - da gibs aber diverse Einsprüche.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ich ziehe meine vorherige Antwort zurück. Nachdem ich nun auch umfangreiche Recherchen durchgeführt habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der von Dir genannte Artikel inhaltlich doch korrekt ist.

Es sollte damit für Dich möglich sein, die Studienkosten 2002 und 2003 noch als Werbungskosten anerkannt zu bekommen und als Verlust weiter vorzutragen.

Dennoch würde mich eine Rückmeldung interessieren, ob das dann tatsächlich so geklappt hat und ob die Anerkennung der Werbungskosten im Rahmen einer Verlustfeststellung reibungslos durchgegangen ist.

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#6
 Von 
PieBar
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Diese Rückmeldung geb ich gern. Was kann ich denn als Werbungskosten alles geltend machen - ich hab Studiengebühren, Miete und Fahrtkosten bisher angesetzt... vergesse ich irgendwas?

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