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Studienplatzklage Sommersemester 2011: Am 01.04.2011 läuft die nächste Frist ab.

Von Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg
24.3.2011 | Ratgeber - Studienplatzrecht | 770 Aufrufe
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Studienplatzklage, Medizin

Die Studienplatzklage ist derzeit auch für das Sommersemester 2011 noch an zahlreichen Hochschulen möglich.

Am 23.03.2011 wurden die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in den Fächern Medizin und Zahnmedizin von der ZVS / Hochschulstart verschickt.

Wer jetzt erneut eine Ablehnung erhalten hat, sollte sich möglichst bis 01.04.2011 überlegen, ob der zum Sommersemester 2011 noch eine Studienplatzklage durchführen möchte. Derzeit ist dies noch bei zahlreichen Hochschulen möglich, jedoch: Am 01.04.2011 läuft bereits die nächste Frist ab.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Dirk Naumann zu Grünberg
Hamburg

Hochschulrecht, Prüfungsrecht - Prüfungsanfechtung, Berufsrecht

Eine Studienplatzklage jetzt noch im Sommesemester kann vor allem deshalb sinnvoll sein, da zum kommenden Wintersemester

  • doppelte Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern
  • durch die ausgesetzte Wehrpflicht zusätzliche Bewerber

kommen können. Wichtig dabei ist jedoch, die zu verklagenden Hochschulen strategisch sinnvoll und nach Chancenkriterien auszuwählen. Umfassende Info-Blätter zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage können Sie auf unser Homepage kostenfrei anfordern.

Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Studienplatzklagen und der Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklage-Verfahren ist Ihr Studienplatz unser gemeinsames Ziel. Wir sind budesweit tätig und vertreten Abiturienten (und ihre Eltern) aus allen Teilen Deutschlands.

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