Studienplatz einklagen: Trotz Ablehnung zum Studienplatz wo es sich im Wintersemster 2011/12 zu klagen lohnt

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Tipps, wie es trotz Ablehnungsbescheid von Hochschule und ZVS/Hochschulstart mit dem Wunschstudium in diesem Jahr doch noch klappen kann.

Am 12. August ist es wieder soweit – die ZVS/Hochschulstart und die ersten Hochschulen verschicken Zusagen und Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze. In diesem Jahr wird es wohl wesentlich mehr Absagen geben: Doppelte Abiturjahrgänge in zwei Bundesländern und die Aussetzung der Wehrpflicht treiben den Numerus clausus in die Höhe. Nicht nur in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin wird es noch enger. Auch dezentral vergebene Fächer wie Psychologie, Soziale Arbeit und BWL werden durch den Anstieg der geforderten Abiturnote für viele Abiturienten unerreichbar. Wartezeiten auf einen Studienplatz von über fünf Jahren sind kein Einzelfall mehr.

Viele Abiturienten können trotzdem in diesem Jahr noch zu ihrem Wunschstudienplatz kommen – mit Justitias Hilfe: Fast alle Universitäten und Fachhochschulen halten jedes Semester zahlreiche Studienplätze zurück, um so Kosten einzusparen. Rechtens ist das jedoch nicht. Spezialisierte Rechtsanwälte können den Hochschulen diese Einsparungen nachweisen. Mit der Folge, dass an den Studienplatzkläger der eingesparte Studienplatz vergeben wird – grundsätzlich sogar ohne Rücksicht auf Abiturnote und Wartezeit. Dieses Einklagen von Studienplätzen ist in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg rät, dass sich Abiturienten sofort nach dem ersten Ablehnungsbescheid um ihre Rechte kümmern: "Für die Studienplatzklage gibt es frühe Fristen. Wer die verpasst, verpasst wertvolle Chancen auf sein Wunschfach!"

Während in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin immer mehrere Hochschulen zur Chancenerhöhung parallel verklagt werden, ist in Fächern wie Lehramt oder Sportwissenschaften die Klage gegen ein bis zwei Hochschulen oft ausreichend. "Sehr gute Chancen gibt es auch in der Psychologie", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg: "Bislang konnten wir alle unsere Mandanten dort mit einem Studienplatz versorgen, wenn sie unserem Rat gefolgt sind und auch die Verfahren früh genug begonnen haben."

Auch für Spätentschlossene gibt es noch Möglichkeiten: In vielen Studiengängen ist die Studienplatzklage im August auch ohne vorherige "normale" Bewerbung möglich. Liegt jedoch ein Ablehnungsbescheid vor, dann laufen Fristen und die ersten Schritte der Studienplatzklage müssen rasch geplant werden.

Viele Rechtsschutzversicherungen (auch die der Eltern) übernehmen übrigens auch Kosten von Studienplatzklagen. Weitere Informationen zum Thema "Studienplatz einklagen", insbesondere zu Kosten und Dauer, finden Sie auf der Homepage www.uni-recht.de.