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Studienplatz einklagen- Studienplatzklage Wintersemester 2011/2012

Von Rechtsanwältin Mirjam Rose
27.6.2011 | Ratgeber - uploads | 822 Aufrufe
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Studienplatzklage, Zulassungsbeschränkung, Studienplatzrecht

Fächer Medizin, Zahnmedizin, Psychologie, Pharmazie, u.a.

Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Pharmazie, u.a. Fächern müssen sich jedes Jahr gegen eine Vielzahl von Bewerbern durchsetzen.

Auf regulärem Weg über ein ordentliches Bewerbungsverfahren einen Studienplatz zu erhalten, kann selbst bei sehr guten Abiturnoten, z.B. einer 1,5 oder 1,6, im Fach Humanmedizin kritisch werden.

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Rechtsanwältin
Mirjam Rose
Gießen

Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Hochschulrecht, Zivilrecht

Leider ist ab diesem Semester aufgrund der G 8-Abiturjahrgänge noch mit einem Anstieg an Studienbewerbern und daher auch mit einem Anstieg der Wartezeiten zu rechnen.

Hat man einen absoluten Studien- und Berufswunsch, sollte man lange Wartezeiten nicht in Kauf nehmen, sondern versuchen, sein Recht im Rahmen einer Studienplatzklage zu verwirklichen.

Vergleicht man eine Studienplatzklage mit einer ansonsten möglichen Alternative,  wie z.B. der Aufnahme eines Auslandsstudiums, sind die Kosten im Verhältnis gesehen niedriger, auch wenn eine Studienplatzklage, insbesondere in den harten NC-Fächern wie Zahn- und Humanmedizin, ein sehr kostspieliges Verfahren ist und der Erfolg nicht garantiert.

Das Hochschulzulassungsrecht unterliegt einem stetigen Wandel- in den verschiedenen Bundesländern existieren seit Kurzem eine Vielzahl neuer gesetzlicher Formvorschriften für das Verfahren, welches nunmehr ein noch besser durchdachtes und taktisches Vorgehen der auf das Hochschulzulassungsrecht spezialisierten Anwälte erfordert.

Insbesondere empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung einer Studienplatzklage- und zwar am besten bereits vor der Bewerbung bei der zentralen Vergabestelle von Hochschulstart- der sog. Stiftung für Hochschulzulassung.

Wenn man in den Fächern Zahn- und Humanmedizinin nicht bis zu 7/8 Jahre auf einen Studienplatz  warten möchte, ist im Prinzip der Weg über eine Studienplatzklage unumgänglich und sollte einen Versuch Wert sein.

Nach wie vor können sowohl leistungsschwache Bewerber, als auch leistungsstarke Bewerber (Abiturnoten 1,5-1,9), eine Studienplatzklage führen.

Es gibt vereinzelte Verfahren, bei denen die Verwaltungsgerichte bei der Vergabe der Studienplätze nach Leistungskritieren entscheiden, in denen leistungsstarke Bewerber ihr Vorgehen nach Absprache mit einem Spezialisten für Hochschulzulassungsrecht und Studienplatzklagen, taktisch optimieren können und damit ihre Erfolgschancen enorm steigern können.

Allerdings ordnet nach wie vor der Großteil aller Verwaltungsgerichte bei einer Aufdeckung von weiteren Studienplätzen ein Losverfahren (betrifft insbesondere die medizinischen Studiengänge) an, an welchem alle Antragsteller des Verfahrens beteiligt werden.

Wenn Sie bereits jetzt anhand der Numerus-Clausus und Zulassungsstatistiken, s. unter

http://www.hochschulstart.de/index.php?id=26

absehen können, dass Sie eine Absage der Hochschule/ Universität erhalten, sollten Sie sich bereits vor Ihren regulären Bewerbungen mit uns oder einem für Hochschulzulassungsrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen. Zum Wintersemester 2011/2011 sollten sich Alt-Abiturienten daher am besten

bis zum 31.05.2011 und Neu-Abiturienten bis zum 15.07.2011

mit uns in Verbindung setzen, um die ordentliche Bewerbung optimal auf das Verfahren der Studienplatzklage auszurichten und abzustimmen.

Es sind zwar auch nach dem Ablauf dieser Fristen noch Verfahren 

bis zum 15.10.2011 möglich, allerdings ist die Auswahl dann beschränkter.

Zu beachten sind ferner die unterschiedlichen Fristen bei Klagen gegen Fachhochschulen.

Gerne sind wir Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Studienplatzklage behilflich.

Sollten Sie ein nichtmedizinisches Fach studieren möchten, z.B. Soziale Arbeit, Lehramt, Psychologie, BWL, setzen Sie sich doch gerne mit uns in Verbindung und wir beraten Sie bei Ihrer bestmöglichen Vorgehensweise.

Verfahren in allen nichtmedizinischen Fächern sind äußerst erfolgreich und daher besonders zu empfehlen, wenn es Probleme mit einer regulären Zulassung gibt.

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